WERTGARANTIE
Ihre Wärmepumpe: Zehn Jahre geschützt mit der Versicherung von WERTGARANTIE
Verlängern Sie Ihre 5+2 Jahre-Systemgarantie durch die Versicherung von WERTGARANTIE für weitere drei Jahre. Einfach, sicher und zuverlässig!
Jetzt Schutz für nur 779 € buchen
Die Versicherung von WERTGARANTIE.
Sichern Sie Ihre Bosch Wärmepumpe Compress 3800i AW, Compress 5800i AW, Compress 6800i AW oder Compress 8800i AW bis zu zehn Jahre ab. WERTGARANTIE bietet Ihnen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz Ihres Wärmepumpensystems nach Ablauf der 5+2 Jahre-Systemgarantie um weitere drei Jahre auf insgesamt zehn Jahre zu verlängern.
Hier geht's zum InfoflyerSo einfach geht's:
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Bosch 5+2 Systemgarantie: Sie haben eine der oben aufgeführten Wärmepumpen von Bosch installieren lassen und die 5+2 Jahre-Systemgarantie registriert.*
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Wartung: Ihre Wärmepumpe wird in regelmäßigen Abständen nachweislich von einem Fachhandwerker gewartet.
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Versicherung abschließen: Schließen Sie Ihren Versicherungsvertrag mit WERTGARANTIE für einmalig 779 Euro für weitere drei Jahre Schutz direkt auf der WERTGARANTIE-Website ab. Dort finden Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit weiteren Informationen.
Zum Online-Formular bei WERTGARANTIE -
Sicherheit genießen: Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie Ihre Bestätigung und genießen für weitere drei Jahre volle Sorgenfreiheit.
*Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Heizungsfachfirma über die mit der 5+2 Jahre Systemgarantie und der Nutzung der HomeCom Pro Software als Voraussetzung für die Garantiegewährung verbundenen Kosten. Darüber hinaus können Servicegebühren für die Anlagenüberwachung anfallen.
Noch Fragen? Hier finden Sie Antworten
Ist das eine "Anschlussgarantie" von Bosch?
Ist das eine "Anschlussgarantie" von Bosch?
Nein. Es handelt sich um eine Reparaturkostenversicherung, die von WERTGARANTIE angeboten wird. Es handelt sich um einen eigenständigen Vertrag, den Sie mit der WERTGARANTIE SE schließen, um sich nach Ablauf der Herstellergarantie für weitere drei Jahre abzusichern.
Bis wann kann ich den Wärmepumpenschutz abschließen?
Bis wann kann ich den Wärmepumpenschutz abschließen?
Der Abschluss muss während der Laufzeit der 5+2 Jahre-Systemgarantie erfolgen. Der Schutz von WERTGARANTIE beginnt dann direkt im Anschluss an die 5+2 Jahre-Systemgarantie.
Wer hilft mir im Schadensfall?
Wer hilft mir im Schadensfall?
Innerhalb des Zeitraums der 5+2 Jahre-Systemgarantie wenden Sie sich bitte an Bosch bzw. Ihren Fachhandwerker. Tritt der versicherte Schaden nach Ablauf der Systemgarantie ein, wenden Sie sich bitte direkt an WERTGARANTIE.
Was ist nicht versichert?
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind:
- Gewerblich genutzte Geräte
- Gebrauchte Wärmepumpen-Systeme, deren Installation mehr als 7 Jahre zurückliegt
- Wärmepumpen-Systeme, für welche bei erfolgter Installation keine 5+2 Jahre-Systemgarantie durch den Kunden beim Hersteller aktiviert wurde
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung
- Schäden durch Verschleiß
- Schäden an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware
- Schäden an oder durch Verbrauchsmaterialien
- Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)
- Schäden durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen
- Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
- Schäden durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
- Schäden durch höhere Gewalt.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?
Sie müssen das Wärmepumpen-System in regelmäßigen Abständen von einem Fachhandwerker warten lassen. Im Schadensfall müssen Sie diesen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, anzeigen.