Die Ökodesign-Richtlinie (ErP)

Die Ökodesign-Richtlinie (ErP): Energie-Label für Wärmeerzeuger und Speicher

Einfach energieeffizient.

Ab 2015 sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert die Ökodesign-Richtlinien (ErP = Energy-related Products) für Wärmeerzeuger und Speicher umzusetzen.

Innerhalb der Europäischen Union müssen Wärmeerzeuger und Speicher ab September 2015 bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen – das verlangt eine Umsetzung der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP).

Die europaweite Verordnung gilt für Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher. Darüber hinaus müssen Produkte und Systeme mit einer Leistung bis 70 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, das man von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrocknern oder Fernsehgeräten kennt. So können Verbraucher anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben auf einen Blick die Energieeffizienz der Produkte erkennen.

Ab dem 01. Januar 2016 gilt auch für Wohnungslüftungsgeräte die Ökodesign-Richtlinie (ErP). Das entsprechende Lot 6 sieht vor, dass Produkte bis zu einem Luftvolumenstrom von 1000 m³/h mit einem Label versehen werden müssen. Ausgenommen sind Geräte ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt je Luftstrom (einfache Toilettenlüfter).

Entscheidender Faktor bei der Lot 6 ist der Primärenergieverbrauch. D.h. ab 01. Januar 2016 müssen Wohnungslüftungsgeräte mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Die Effizienzklassen reichen von A+ bis G, wobei die Effizienzklasse G die „Energieeffizienz des Fensterlüftens im Hinblick auf die Wärmeverluste angibt. Dahingegen erreichen Wohnungslüftungsgeräte der Energieeffizienzklasse A+ eine Primarenergieeinsparung von mehr als 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Seit 2017 muss bei Produktwerbung neben der Labelklasse ergänzend ein Hinweis auf das Spektrum des Labels erfolgen. Die Klassifizierung (Spektrum) reicht von A++ (A+++ bei Systemen) bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz.

Hier finden Sie eine Erklärung zum Produktlabel (PDF 0.2 MB)

Die wichtigsten Inhalte der Ökodesign-Richtlinie (ErP)

Vom 26. September 2015 an dürfen in der EU nur noch folgende Geräte in den Verkehr gebracht werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an Effizienz, Schallleistungspegel und Wärmeschutz (bei Speichern) eingehalten werden:

  • Fossil betriebene Heizkessel und Heizgeräte
  • Wärmepumpen und Durchlauferhitzer bis 400 Kilowatt Leistung
  • Blockheizkraftwerke bis 50 Kilowatt elektrische Leistung
  • Warmwasser- und Pufferspeicher mit einem Volumen bis 2.000 Liter

Begleitend hierzu müssen Wärmeerzeuger bis 70 Kilowatt Leistung und Speicher bis 500 Liter Volumen mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Diese Labels folgen dem in Haushaltsgeräten bekannten A bis G- Prinzip, mit einer optischen Kennzeichnung durch unterschiedliche Farben. Sie bewerten sowohl Einzelprodukte (siehe Abbildung oben links), als auch Systemkombinationen (siehe Abbildung oben rechts).

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