
Der Bosch Wärmepumpen Förderservice
In 4 einfachen Schritten zur maximalen Förderung
Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger fördern effiziente Wärmepumpen mit diversen Förderprogrammen. Egal ob Neubau oder Renovierung, sichern Sie sich die maximalen Fördergelder, einfach und kostenlos mit dem Bosch Wärmepumpen Förderservice.
Bosch – Einfach risikolos zur maximalen Förderung

Der Bosch Wärmepumpen Förderservice hat einen Wert von €160,- pro Antrag und ist für Sie kostenlos*. Dieser ganzheitliche Service unterstützt Sie bei
- der Recherche aller verfügbaren Fördermittel für das geplante Bauvorhaben
- der Ermittlung der optimalen Kombinierbarkeit der Fördermittel
- der Prüfung auf Optimierungsmöglichkeiten, um noch mehr Fördergelder zu erhalten
- der Vorbereitung aller relevanten Anträge zur Einreichung bei den Fördermittelgebern
- der Auflistung aller wesentlichen Hinweise für die Abwicklung der Förderanträge
Nach Beauftragung des Bosch Wärmepumpen Förderservice erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen die optimalen Fördermöglichkeiten, alle relevanten Förderanträge inklusive wichtiger Hinweise sowie einer Anleitung zur Einreichung in einer übersichtlichen, für Sie persönlich zusammengestellten Fördermappe, zugesendet.

Ihr Kontakt zum Bosch Förderservice
Bei Fragen zum Bosch Wärmepumpen Förderservice, zur Antragsstellung sowie zur Fördermappe stehen wir Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 01 79 722 8055 oder Homecomfortgroup-Foerderung@at.bosch.com zur Verfügung.
FAQ zum Bosch Förderservice
Was beinhaltet der Wärmepumpen Förderservice?
Welche Dokumente werden für die Antragstellung benötigt?
Woher bekomme ich die Unterlagen zur Förderservice Beauftragung?
Wie erfolgt die Beauftragung des Bosch Wärmepumpen Förderservice?
Was kostet der Bosch Förderservice?
Wo bekomme ich Unterstützung bei der Antragstellung oder bei Fragen zum Förderservice?
*Der Bosch Wärmepumpen Förderservice hat einen Wert von 160€ pro Antrag und ist für Sie kostenlos. Der Förderservice ist bis 31.03.2025 verfügbar. (ausschlaggebend für die Berücksichtigung ist das Einreichdatum des Antrags)