Der Förderservice der Sunshine Energieberatung
Unser Partner, die Sunshine Energieberatung, macht Sanierungen energetisch und wirtschaftlich sinnvoll – mit klarer Beratung, verlässlichen Prozessen und gezielter Nutzung staatlicher und regionaler Förderung. Sunshine unterstützt Sie in der Prüfung grundlegender Fragen zur Antragsstellung und überwacht die einzuhaltenden Fristen. Ihrem Fachpartner wird eine Übersicht über alle ihm zugeordneten Förderanträge aufgelistet, sodass der Start der Maßnahmenumsetzung zum richtigen Zeitpunkt erfolgen kann.
In 4 Schritten zur maximalen Förderung
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Schritt 1: Vertragsabschluss mit Ihrem Installateur
Holen Sie sich ein förderfähiges Heizungsangebot von Ihrem Installateur ein. Gehen Sie dafür auf einen Installateur Ihrer Wahl zu, mit dem Sie einen Vertrag abschließen.
Installateur direkt anfragenoder
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Schritt 2: Bosch Förderservice beauftragen
Es bestehen zwei Optionen der Beauftragung
1. Dienstleistungsauftrag (analog)
Es genügt ein einfacher PDF-Download zur Beauftragung des Bosch Förderservice. Füllen Sie den Dienstleistungsauftrag aus und legen Sie eine Kopie des Angebots Ihres Heizungsinstallateurs bei. Einfach einsenden und fertig!
Dienstleistungsauftrag (PDF 0.7 MB)2. Online-Beantragung
Alternativ besteht die Möglichkeit den Förderservice direkt über das Online-Formular zu beantragen.
Hier geht es zum Online-Formular -
Schritt 3: Förderung einfach risikolos
Der Bosch Förderservice prüft eingegangene Anträge auf Förderfähigkeit und sichert Ihre Fördersumme ab! Sollte Ihr Antrag (gemäß KfW-Förderbedingungen Stand 01/2024) von der KfW trotz Genehmigung durch den Bosch Förderservice abgelehnt werden, übernimmt Bosch die im Vorfeld prognostizierte Fördersumme.*
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Schritt 4: Einfache Antragserstellung
Mit einer detaillierten Arbeitanweisung können Sie ab diesem Zeitpunkt einen Förderantrag stellen. Die weiteren Schritte erfolgen gemeinsam mit dem Bosch Förderservice.
Kosten des Bosch Förderservice
| Gebäudetyp | Wohneinheiten / beheizte Nettofläche in m² | Preis Förderservice (netto) |
| Wohngebäude | 1-6 | 295 € |
| Wohngebäude | 7-10 | 590 € |
| Wohngebäude | 11-15 | 885 € |
| Wohngebäude | ab 16 | Individuell |
| Nichtwohngebäude / Mischgebäude | 0-400 m² | 295 € |
| Nichtwohngebäude / Mischgebäude | 401-1000 m² | 590 € |
| Nichtwohngebäude / Mischgebäude | 1001-1500 m² | 885 € |
| Nichtwohngebäude / Mischgebäude | ab 1500 m² | Individuell |
Ihr Kontakt zum Bosch Förderservice
Zur Inanspruchnahme des Bosch Förderservice füllen Sie einfach den Aufnahmebogen für das Förderprogramm "Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" aus. Legen Sie eine Kopie des Liefer- und Leistungsvertrags bei und senden Sie alle Unterlagen per E-Mail oder Fax an uns. Bei Fragen zum Bosch Förderservice steht Ihnen Ihr Fachhandwerker oder Bosch Fördermittelpartner gerne zur Verfügung.
FAQ zum Bosch Förderservice
Was ist das Bosch Förderversprechen?
Was ist das Bosch Förderversprechen?
Der Bosch Förderservice prüft eingegangene Anträge auf Förderfähigkeit und sichert Ihre Fördersumme ab! Sollte Ihr Antrag (gemäß KfW-Förderbedingungen Stand 01/2024) von der KfW trotz Genehmigung durch den Bosch Förderservice abgelehnt werden, übernimmt Bosch die im Vorfeld prognostizierte Fördersumme.*
Was beinhaltet der Bosch Förderservice?
Was beinhaltet der Bosch Förderservice?
- Sie können allein keinen Antrag bei der KfW stellen, da dieser eine BzA (Bestätigung zum Antrag) & BnD (Bestätigung nach Durchführung) benötigt, diese werden durch den Förderservice erstellt.
- Der Förderservice prüft für die eingereichte Maßnahme die Einhaltung der Förderbedingungen gemäß Richtlinie und technischen Mindestvoraussetzungen und die optimale Kombination aller Fördermittel, tagesaktuell inkl. regionaler Fördermittel.
- Da aktuell keine Dienstleister für die Antragsstellung beauftragt werden, erhalten Sie von uns eine „Schritt für Schritt“ Anleitung, was Sie bei der Antragsstellung auswählen müssen.
- Überprüfung von Fristeinhaltungen und Rücksprache fehlender Informationen
- Zur Erstellung der BND müssen durch den Ersteller unter anderem alle förderfähigen Kosten aller Gewerke geprüft werden, dieses übernimmt der Förderservice.
Welche Dokumente benötige ich für eine Antragsstellung?
Welche Dokumente benötige ich für eine Antragsstellung?
Für die Förderbeantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kopie des Lieferung- und Leistungsvertrags mit aufschiebender/auflößender (PDF) Bedingung Ihres Fachhandwerkers
- Dienstleistungsantrag Förderservice (PDF 1.1 MB)
Senden Sie diese Unterlagen gesammelt per E-Mail an thermotechnik-foerderservice@de.bosch.com
Woher bekomme ich die Unterlagen zur Förderbeantragung?
Woher bekomme ich die Unterlagen zur Förderbeantragung?
Ein geeignetes Heizungsangebot erhalten Sie über Ihren Installateur oder ganz einfach über das Bosch Online-Heizungsanfragetool.
Den Aufnahmebogen inkl. BAFA Vollmacht erhalten Sie über diese Seite oder über Ihren Heizungsinstallateur.
Einfach Beauftragung downloaden
Ab wann kann ich die Förderung für meine Heizung beantragen?
Ab wann kann ich die Förderung für meine Heizung beantragen?
Nachdem Sie die notwendige BzA-ID vom Förderservice erhalten haben, können Sie die von dem Service geprüften Angaben wie vorgegeben unter „Mein KfW“ beantragen.
Wie viel Förderung kann ich erhalten?
Wie viel Förderung kann ich erhalten?
Für alle Antragstellenden ist die Grundförderung von 30 Prozent erhältlich; ggf. zuzüglich 5 Prozent Effizienz-Bonus (Wärmepumpen) oder Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro (Biomasseheizungen). Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind zusätzlich der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den Austausch besonders alter, ineffizienter fossiler Heizungen und Biomasseheizungen erhältlich sowie ggf. der Einkommens-Bonus von 30 Prozent (sofern die Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht überschritten wird).
Die maximalen förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit (WE); zusätzlich 15.000 Euro für die 2.–6. WE sowie 8.000 Euro ab der 7. WE.
Welche Kosten entstehen mir bei einem nicht förderfähigen Antrag?
Welche Kosten entstehen mir bei einem nicht förderfähigen Antrag?
Keine. Sollte sich im Rahmen der Prüfung unseres Bosch Förderservice herausstellen, dass Ihr Antrag nicht förderfähig ist, wird Ihnen die Antragsstellung nicht berechnet. Das bedeutet, Ihnen entstehen keine Kosten für die Förderbeantragung.
Ist Ihr Antrag vom Bosch Förderservice genehmigt, jedoch wird der KfW-Förderantrag nach Einreichung für ein Bosch Heizsystem wider Erwarten vom KfW abgelehnt werden, so übernimmt Bosch die prognostizierte Fördersumme. Damit entfällt jedes Risiko.
* Es gelten unsere Garantiebedingungen (PDF 0.2 MB) zum Bosch Förderversprechen.