Einfach Wartung anfragen für Ihren Bosch Wärmeerzeuger

Qualität aus einer Hand: Vertrauen Sie die Wartung den Experten des Bosch Werkskundendienstes an.

Sie heizen mit einem Wärmeerzeuger von Bosch – eine gute Entscheidung! Unsere Heizsysteme sind einfach energiesparend und versorgen somit Ihr Haus effizient mit Heizwärme und Warmwasser.

Und: Die Wartung übernimmt nicht irgendwer – profitieren Sie von dem Experten-Know-How und der hohen Verfügbarkeit unserer fast 300 Servicetechniker deutschlandweit. Das ist Service rund um die Uhr. 

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Ihre Vorteile durch die Wartung vom Bosch Werkskundendienst

  • Fachgerecht: Regelmäßig inspiziert, reinigt und tauscht im Bedarfsfall unser Servicetechniker Ersatz- und Verschleißteile.
  • Sicherer Betrieb : Durch uns gewartete Heizungen arbeiten zuverlässiger und haben ein geringeres Risiko, auszufallen.
  • Wirtschaftlichkeit: Wir sichern den effizienten Betrieb Ihrer Anlage über die Lebensdauer – für bis zu 10 % weniger Energiekosten.

Das richtige Wartungsmodell für Sie

Entscheiden Sie, ob Sie die flexible Wartung ohne Vertragsbindung nach Aufwand wünschen oder lieber einen Wartungsvertrag zu einem Pauschalpreis abschließen möchten, so dass Sie mit planbaren Kosten rechnen können.

Mit den Bosch Wartungsverträgen unterstützen wir Sie mit der gewohnten Bosch Expertise – und das zu planbaren Kosten. Entscheiden Sie sich frühestmöglich nach der Inbetriebnahme für einen Wartungsvertrag. So können Sie in den Premium-Wartungsvertrag einsteigen und halten nahtlos nach Ablauf der Garantie Ihr Risiko gering durch die regelmäßige Wartung mit kostenlosem Entstördienst. Im Störfall zahlen Sie nur das benötigte Material. So begrenzen Sie unvorhergesehene Ausgaben. Und das zu einem sehr günstigen Aufpreis im Vergleich zum Classic-Wartungsvertrag.

In wenigen Klicks zum Wartungsangebot

Fragen Sie hier schnell und unkompliziert die Wartung an: entweder zu einem unverbindlichen Wartungsangebot oder zu einer Beratung zu unseren Wartungsleistungen.

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Häufig gestellte Fragen

Bis zu welchem Anlagenalter kann ich einen Vertrag abschließen?

Einen Premium-Wartungsvertrag können Sie bis zu einem Anlagenalter von 2 Jahren immer abschließen; auch noch bis 5 Jahre, wenn Sie den Nachweis der 5-Jahre-Systemgarantie oder 5+2 Jahre-Systemgarantie erbringen können. Ist die Anlage älter, ist der Abschluss eines Classic-Wartungsvertrages bis max. 14 Jahre nach der Inbetriebnahme möglich. Der Nachweis der 5- bzw. 5+2 Jahre-Systemgarantie ist spätestens im Störfall nachzuweisen. Jederzeit, unabhängig von Alter und Zustand der Anlage können Sie die Wartung nach Aufwand durch uns durchführen lassen.

Die Anlage meines Kunden ist weniger als 2 Jahre alt, liegt also noch in der Herstellergarantie. Bei einer durch das Gerät verursachten Störung innerhalb der Garantiezeit, ist doch deren Behebung über die Garantie abgedeckt, oder?
Welche Auswirkung hat ein Wartungsvertrag auf die Garantie meiner Anlage (Garantieverlängerung)?
Mit welchen Kosten ist bei der Wartung zu rechnen?
Ich möchte einen Wartungsvertrag. Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen?

FAQ zu Vertragsschluss und Terminvereinbarung

Bis zu welchem Anlagenalter kann ich einen Vertrag abschließen?

Einen Premium-Wartungsvertrag können Sie bis zu einem Anlagenalter von 2 Jahren immer abschließen; auch noch bis 5 Jahre, wenn Sie den Nachweis der 5-Jahre-Systemgarantie oder 5+2 Jahre-Systemgarantie erbringen können. Ist die Anlage älter, ist der Abschluss eines Classic-Wartungsvertrages bis max. 14 Jahre nach der Inbetriebnahme möglich. Der Nachweis der 5- bzw. 5+2 Jahre-Systemgarantie ist spätestens im Störfall nachzuweisen. Jederzeit, unabhängig von Alter und Zustand der Anlage können Sie die Wartung nach Aufwand durch uns durchführen lassen.

Wann findet die Wartung statt?
In welchem Turnus findet die Wartung statt?
Muss ich mich zur Terminvereinbarung melden?
Wie lange im Voraus erfahre ich meinen Wartungstermin?
An wen kann ich mich wenden, um doch von mir aus einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben?

FAQ zu Preisen

Mit welchen Kosten ist bei der Wartung zu rechnen?

Die Kosten für den Wartungsvertrag sind abhängig vom Wartungsumfang des betreffenden Gerätes. In jedem Fall können Sie dank Pauschalpreis mit planbaren Kosten rechnen.

Ich möchte einen Wartungsvertrag. Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen?
Sind Preisanpassungen zu erwarten?
Ich habe mich für die regelmäßige Wartung nach Aufwand entschieden (ohne Vertragsbindung). Kommt es hierbei zu Preisveränderungen?

FAQ zu Laufzeit und Garantie

Kann der Wartungsvertrag jederzeit gekündigt werden oder müssen bestimmte Fristen eingehalten werden?

Bei Vertragswartungen (Pauschalpreise) beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages zwei Jahre. Danach verlängert sich diese um ein weiteres Jahr.

Ich habe mich für die regelmäßige Wartung nach Aufwand entschieden (ohne Vertragsbindung). Was muss ich tun, wenn ich diese nicht mehr möchte?
Muss ich für den Erhalt der 5-Jahre-Systemgarantie zwingend die Wartung durch den Bosch Junkers Werkskundendienst durchführen lassen?
Die Anlage ist weniger als zwei Jahre alt, liegt also noch in der Herstellergarantie. Bei einer durch das Gerät verursachten Störung innerhalb der Garantiezeit ist doch deren Behebung über die Garantie abgedeckt, oder?
Welche Auswirkung hat ein Wartungsvertrag auf die Garantie meiner Anlage (Garantieverlängerung)?

FAQ zu Bezahlung

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Rechnungen sind zahlbar durch Überweisung auf ein von uns benanntes Bankkonto. Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrer Kundendienstrechnung.

Wann muss ich den Wartungspreis bezahlen?
Ich habe den Classic-Vertrag und den 2-jährigen Turnus gewählt. Muss ich dann trotzdem jedes Jahr den Vertragspreis zahlen?

FAQ zu Störfällen

Ich lasse die regelmäßige Wartung durch den Bosch Junkers Werkskundendienst durchführen. Dennoch tritt eine Störung an meiner Heizungsanlage auf. An wen kann ich mich wenden?

Unsere Servicehotline steht Ihnen gerne zur Verfügung: 07153 306 1999