
Förderung und Zuschuss für Klimaanlagen beantragen
Möchten Sie sich eine Klimaanlage für Ihren Neubau oder Ihr Bestandsgebäude anschaffen, müssen Sie die Kosten dafür grundsätzlich nicht immer allein tragen. Energieeffiziente Geräte zum Temperieren der Räume werden für gewerbliche Anwendungen und Privatkunden vom Staat bezuschusst. Erfahren Sie mehr zur Förderung von Klimaanlagen bei Bosch.
BAFA, KfW, BEG: Wer fördert Klimaanlagen?
Im Bestreben, die im Pariser Klimaabkommen definierten Ziele zu erreichen, werden viele Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden vom Staat bezuschusst. Seit geraumer Zeit stehen hierbei nicht nur umweltfreundliche Heizanlagen im Fokus, sondern auch Kälte- und Klimaanlagen. KfW- und BAFA-Förderung sollen dabei einen Anreiz für Industrie, Gewerbe und Privatpersonen schaffen, effiziente Systeme zur Raumkühlung und -lüftung zu nutzen oder darauf umzusteigen. Seit 2021 werden die Programme in der neuen Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – zusammengefasst.
Ursprünglich war es nur Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Verkehrsbetrieben sowie gemeinnützigen Organisationen gestattet, die Förderung einer Klimaanlage zu beantragen. Privathaushalten wird seit Inkrafttreten der neuen BEG-Richtlinien nun ebenfalls ermöglicht, einen staatlichen Zuschuss für bestimmte Klimaanlagen zu erhalten. Dabei hängen die Zusage, die Art sowie die Höhe der möglichen Förderung immer vom individuellen Bau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekt sowie den technischen Mindestanforderungen der Geräte ab.
Was wird von der BEG im Bereich Klimaanlagen gefördert?
Die neue BEG-Förderung für Klimaanlagen umfasst alle Maßnahmen, die die Klimatisierung und Raumluft betreffen, inklusive Anlagen zur Wärme- und Kälterückgewinnung. Hierzu zählen der Einbau eines neuen Geräts für diese Zwecke sowie die Sanierung und Modernisierung eines bestehenden Systems, sofern hierdurch die Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert wird. Auch die Kosten für die Beratung durch einen Energieeffizienzberater – in einigen Fällen Voraussetzung für den Zuschuss für Ihre Klimaanlage – werden anteilig übernommen.
Welche Klimaanlagen werden für Privatpersonen gefördert?
Privatnutzer sollten wissen, dass Sie für eine klassische Split- oder Multisplit-Klimaanlage zum Kühlen/Heizen Ihres Eigenheims keine Förderung erhalten! Die Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der BEG besagt, dass energieeffiziente Klimageräte als solche nur in Nicht-Wohngebäuden für gewerbliche Anwendungen gefördert werden. Dabei müssen Sie die Bestätigung eines zulässigen Energie-Effizienz-Experten nachweisen können. Anders verhält es sich mit der Förderung für private Haushalte wiederum, wenn Sie die Klimaanlage vorrangig zum Heizen einsetzen wollen. Hierbei können Sie staatliche Zuschüsse von bis zu 40 Prozent erhalten. Für die Förderfähigkeit von Split-Klimageräten als primärer Wärmeerzeuger gelten bestimmte Anforderungen wie eine messtechnische Erfassung der Energieverbräuche.
Privatpersonen können als Eigentümer von Wohngebäuden allerdings staatliche Zuschüsse für eine Wärmepumpe als Klimaanlage im Haus beantragen. Dies erfolgt im Rahmen der BEG über die Förderung einer Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden. Neuerdings sind in Wohngebäuden nicht nur Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen, sondern auch Luft-Luft-Wärmepumpenförderfähig. Als Voraussetzung gilt, dass die Anlage vorrangig als Raumheizung eingesetzt wird. Hierbei können Sie mindestens 25 Prozent staatliche Förderung für die Wärmepumpe erhalten. Wichtig ist, dass die Beauftragung für den Einbau bzw. das Nachrüsten der Klimaanlage erst nach dem genehmigten Antrag bei der BAFA erfolgen darf.

Was muss ich bei der Förderung von Klimaanlagen beachten?
Um eine Förderung zu erhalten, muss der Einbau oder die Modernisierung der Klimaanlage bestimmten Zielen dienen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zur Förderung beim Neubau und bei der Modernisierung zusammengefasst. Über das BAFA erhalten Sie generell Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand und über die KfW Kredite mit Tilgungszuschuss für Neubauten oder Sanierungsvorhaben mit Effizienzhaus-Standard.
BAFA-Förderung von Klimaanlagen bei der Modernisierung
Modernisieren bzw. sanieren Sie ein Bestandsgebäude, so können Sie Ihre Klimaanlage über die Förderung einer Einzelmaßnahme vom BAFA bezuschussen lassen.
- In Nichtwohngebäuden erhalten Sie maximal 40 Prozent.
- Wenn Sie auch mit dem Gerät heizen, erhalten Sie im Wohngebäude und Nichtwohngebäude maximal 35%. Hier ist ein Heizungstausch-Bonus von 10% bereits inbegriffen. Hierzu zählen nun zu dem bekannten Öl-Kessel-Austausch nun auch der Austausch von Kohle- und Nachtspeicheröfen, sowie von Gasheizungen, welche Älter als 20 Jahre sind. Wichtiges Kriterium ist, dass im Anschluss zu dem Heizungs-Tausch das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird.
- Die Mindestinvestitionskosten müssen dabei 2.000 Euro betragen. Die maximale Fördersumme ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.
- Vorgeschalteter Stromzähler ist Kriterium für eine Förderung
- Energieverbrauch- und Effizienzanzeige muss enthalten sein
Wichtige Neuerung
Ab dem 01.01.2023 ist bei Klimageräten eine Energie- und Effizienzanzeige erforderlich, um Förderung zu erhalten. Prüfen Sie in der Liste der förderfähigen Anlagen vom BAFA, ob Sie für die von Ihnen gewünschte Klimaanlage bzw. Luft-Luft-Wärmepumpe im Rahmen der Richtlinie einen Zuschuss erhalten. Bitte beachten Sie: Bosch-Klimaanlagen erfüllen aktuell nicht mehr die Fördervoraussetzungen, da unsere Geräte leider noch nicht mit einer entsprechenden Effizienzanzeige ausgestattet sind! Wir informieren Sie, sobald es neue Fördermöglichkeiten gibt.
KfW-Förderung von Klimaanlagen im Neubau und Bestandsbau
Wenn Sie bei der KfW Fördermittel für ein Wohngebäude beantragen möchten, geschieht dies immer über das Erreichen eines gewissen Effizienzhaus-Standards. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Kredite mit Tilgungszuschuss, wenn Sie entweder ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen oder neu bauen.
Klimaanlagen zählen im Rahmen einer energetischen Sanierung im Gebäudebestand laut der KfW nicht zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen für Wohngebäude. Bei den Maßnahmen für mehr Energieeffizienz werden bei bestehenden Immobilien neben einem Heizungsaustausch u. a. digitale Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bei der Förderung berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Heizung erneuern und mit einer Wärmepumpe ersetzen, erhalten Sie mit der KfW einen Kredit mit bis zu 50 Prozent Tilgungszuschuss. Das bedeutet, die Laufzeit und der Betrag, den Sie zurückzahlen müssen, reduzieren sich. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihres Gebäudes ist, desto höher fällt der Zuschuss aus.
Beim Neubau oder Immobilienkauf wird über die KfW nur der gesamte Effizienzhaus-Standard gefördert und keine Einzelmaßnahmen. Sie können hierbei ebenso überlegen, ob Sie im Zuge dessen eine Wärmepumpe mit einer Kühlfunktion einbauen lassen, die primär als Heizung oder zeitweise auch als Klimaanlage zum Einsatz kommt. Im Neubau wird lediglich noch die Effizienzhaus-Stufe 40 mit NH-Klasse gefördert, bei welchem man einen Förderzuschuss von 5 % auf maximal 120.000€ förderfähige Kosten erhält. Die verschiedenen Effizienzhaus-Stufen werden wohlbemerkt kontinuierlich angepasst.
Wie hoch fällt die Förderung für Klimaanlagen aus?

Die Höhe der Förderung für Ihre Klimaanlage oder Wärmepumpe richtet sich immer nach dem Förderprogramm, das Sie wählen, und bezieht sich auf einen prozentualen Anteil Ihrer Ausgaben. Bei Einzelmaßnahmen ist der Zuschuss der Sanierungsmaßnahme eines Klimageräts im Nichtwohngebäude auf 20 % begrenzt, werden Sie jedoch zum Heizen verwendet, können bestimmte Anlagen mit maximal 35 % gefördert werden – zusätzlich lassen sich pro Wohneinheit nicht mehr als höchstens 60.000 Euro bezuschussen. Ähnlich verhält es sich mit den Förderkrediten der KfW beim Erreichen eines bestimmten Effizienzhaus-Standards: Modernisieren Sie ein Bestandsgebäude und erreichen Sie dabei beispielsweise den Standard EH 70, so werden die Ausgaben für eine Wärmepumpen-Klimaanlage mit 25 Prozent* über den Tilgungszuschuss gefördert. Bei einer Kredithöhe von 120.000 Euro sind also maximal 30.000 Euro förderfähig.
*inkl. EE-Klasse und Worst Perfoming Building Zuschuss
Sie interessieren sich für ein neues Klimagerät und möchten sich grundsätzlich zu den Produkten von Bosch informieren? In unserem Ratgeberartikel zum Thema beste Klimaanlage haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst. Wenn Sie sich über Klimageräte für zu Hause informieren wollen, lesen sie hierzu unseren passenden Ratgeberartikel.