
Staatliche Förderung von Wärmepumpen
Beim Kauf einer Wärmepumpenheizung im Altbau und Neubau leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und profitieren deshalb von attraktiven Förderungen. Erfahren Sie bei Bosch, welche Wärmepumpenförderung es in Deutschland gibt, wie hoch die Fördermittel sind und welche Voraussetzungen für den Zuschuss einer Wärmepumpe erfüllt sein müssen. Und das Beste: Bosch unterstützt Sie mit dem Förderservice bei Ihrem Förderantrag!
Schnellleser: Das Wichtigste zur Wärmepumpenförderung
- Sie können über die BEG Förderung für Wärmepumpen im Altbau und Neubau beantragen.
- Handelt es sich um eine Heizungserneuerung im Bestandsbau, erfolgt der Antrag auf Förderung der Wärmepumpe über Einzelmaßnahmen beim BAFA.
- Wenn der Heizungaustausch im Rahmen einer ganzheitlichen, energieeffizienten Sanierung erfolgt, können Sie einen Kredit über die KfW beantragen.
- Die Höhe der Fördermittel für Wärmepumpen liegt zwischen 25 und 40 Prozent und hängt vom Wärmepumpentyp sowie Art und Betriebsdauer der bestehenden Heizung ab.
- Sie erhalten Förderung für Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Wasser-Wärmepumpen, Hybrid-Wärmepumpen mit Öl oder Gas zählen nicht zu den förderfähigen Wärmepumpen.
- Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um Förderung für eine Wärmepumpenheizung im Wohngebäude zu erhalten, dazu zählen eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz und ein gewisser Dämmstandard bzw. Effizienzhaus-Standard.
- Einen Zuschuss für Wärmepumpen erhalten Sie nur dann, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre in Betrieb ist.
- Bei einem Heizungstausch von einer alten gegen eine neue Wärmepumpe, muss die zuvor beantragte Förderung anteilig zurückgezahlt werden – es sei denn, der Wärmeerzeuger wurde mindestens sieben Jahre in Betrieb genommen.
- Eine Wärmepumpenförderung muss immer vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, damit der Zuschuss genehmigt wird.
BEG-Förderung für Wärmepumpen erklärt
Wer fördert Wärmepumpenheizungen? Die Förderung von Wärmepumpen erfolgt bisher zum einen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zum anderen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die jeweiligen Förderprogramme wurden seit Januar 2021 unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Damit werden die Anreize für Sanierungen, mit denen Sie dauerhaft Energiekosten sparen, weiter gesteigert.


BEG-Förderprogramm Wärmepumpe
- Unterschieden wird zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden und der Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des Erreichen eines Energieeffizienzhaus-Standards.
- Gefördert wird der Einsatz einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme durch die Zuschussvariante, während in den Effizienzhaus-Standards die Förderung als Kreditvariante durch den Tilgungszuschuss erfolgt.
- Ein Antrag soll in Zukunft ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Bis jetzt werden Anträge immer noch übergangsweise entweder bei der BAFA oder bei der KfW gestellt.
- iSFP-Bonus: Mit den Förderänderungen des BMWK (Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) entfällt der Bonus eines Sanierungsfahrplans von 5 % bei Wärmeerzeugern, sodass dieser lediglich auf die Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung angewendet werden kann.
Alternativ zur BEG-Förderung können die Kosten für Wärmepumpen zum Teil von der Steuer abgesetzt werden.
Besuchen Sie Energie-Effizienz Experten in Ihrer Nähe für mehr Auskunft zum Förderprogramm des Bundes.
BAFA-Förderung der Wärmepumpe: Einzelmaßnahmen
Die Förderung von Einzelmaßnahmen erfolgt über die Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und ist nur in der Zuschussvariante möglich. Seit dem 15.08.2022 haben sich die Fördersätze geändert. Die BAFA-Wärmepumpenförderung ist je nach bestehender Heizungsanlage und Effizienz des neuen Wärmeerzeugers teils gesunken und gestiegen.
Die neue Förderung von Wärmepumpen:
- Effiziente Wärmepumpen (Wärmequelle: Wasser, Sole oder Abwasser) erhalten einen 5 % Bonus.
- Der bereits bekannte Öl-Kessel-Austauschbonus wurde in einen „Heizungstausch-Bonus" erweitert, zu welchem nun der Austausch von Kohle- und Nachtspeicheröfen, sowie von Gasheizungen, welche älter als 20 Jahre sind, mit 10% belohnt wird.
- Ein wichtiges Kriterium ist, dass im Anschluss zu dem Heizungstausch das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird.
- Beim Austausch und der Erweiterung der Heizungsanlage liegt der Höchstbetrag für die jeweilige Förderung der Einzelmaßnahme bei 60.000€ je Wohneinheit.
- EE-Hybride (bestehend aus zwei förderfähigen erneuerbaren Energien) werden mit 25 % gefördert.
- Ist dabei eine effiziente Wärmepumpe enthalten, erhöht sich der Fördersatz um 5 % und bei einem Heizungstausch um weitere 10 %, sodass man einen maximalen Fördersatz von 40 % erreichen kann.
Wie viel Förderung bekommt man für eine Wärmepumpe beim BAFA?
Die Fördergelder für Wärmepumpen über das BAFA unterscheiden sich je nach Wärmequelle sowie Art und Alter der vorhandenen Heizung und belaufen sich auf 25 bis 40 Prozent. Unter den förderfähigen Wärmepumpen bekommen Sie die höchste Fördersumme für eine Erdwärmepumpe, wenn diese eine über 20 Jahre alte Gasheizung oder eine Ölheizung jeglichen Alters vollständig ersetzt. Einen Förderrechner bietet zum Beispiel der Bundesverband Wärmepumpe e.V. an oder Sie wenden sich am besten direkt an den Bosch Förderservice, um individuelle Auskunft zu den förderfähigen Kosten zu erhalten und die optimale Fördersumme für Ihre neue Wärmepumpe sicherzustellen. Anbei erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Fördersätze bei der BAFA.
BAFA-Förderung Luft-Wärmepumpe
BAFA-Förderung Sole/Wasser-Wärmepumpe
KfW-Förderung der Wärmepumpe: Effizienzhaus-Förderung
Entscheiden Sie sich während einer energieeffizienten Sanierung oder im effizienten Neubau für eine Wärmepumpenheizung als Teilkomponente, profitieren Sie von der Effizienzhaus-Förderung im Rahmen der BEG. Dort lassen sich Wärmepumpen als Kreditvariante über Ihre Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern. Die KfW-Wärmepumpenförderung ist in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden möglich für die Sanierung, den Neubau oder Kauf eines neuen oder frisch sanierten Effizienzhauses. Ein Tilgungszuschuss reduziert den Kreditbetrag, den Sie zurückzahlen müssen, und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser der Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie ausfällt, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

Wissenswertes zum Programm “BEG-Effizienzhaus”:
- Die maximal förderfähigen Kosten sind 120.000 Euro je Wohneinheit.
- In der Sanierung ist ein zusätzlicher Bonus von 5 % möglich für erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeit in Nicht-Wohngebäuden. EE und NH sind nicht kombinierbar.
- Bei Erreichen einer EE-Klasse oder NH-Klasse werden die förderfähigen Kosten im Bestandsbau um 30.000 Euro erweitert.
- Die Höchstgrenze bei NWG liegt bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro.
- Gebäude mit schlechtem energetischen Sanierungszustand können über den EH 55 oder EH 40 Standard einen weiteren 5 % Bonus erhalten.
- Eine KfW-Zuschussförderung ist nur noch für kommunale Antragsteller verfügbar.
- Im Neubau wurde der Fördersatz von 12,5 % auf 5 % reduziert.
- Das EH 100 wurde aus der Bestandsförderung gestrichen.
Wie hoch ist die Förderung bei Wärmepumpen über die KfW?
Über die KfW erhalten Sie einen Zuschuss für Wärmepumpenheizungen bei der Sanierung und im Neubau über die Effizienzhaus-Förderung. Anbei erhalten Sie einen Überblick, welcher Effizienzhaus-Standard im Altbau und Neubau erreicht werden muss, um einen Tilgungszuschuss für eine Wärmepumpe zu erhalten.
KfW-Förderung für Wärmepumpen im Altbau
KfW-Förderung für Wärmepumpen Neubau
*EH: Effizienzhaus; EE: Erneuerbare Energie; NH: Nachhaltigkeit; NWG: Nicht-Wohngebäude
Warum erhält eine Wärmepumpenheizung Förderung?

Wärmepumpen sind umweltfreundliche Heizsysteme und leisten dadurch einen erheblichen Beitrag zur CO2-Einsparung – deshalb werden sie vom Staat gefördert. Die Energiewende zielt darauf ab, die erneuerbaren Energien so weit auszubauen, dass Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 signifikant reduziert werden. Wärmepumpen nutzen die Erdwärme, die Umgebungsluft oder das Grundwasser, um mittels Kältemittelkreislauf Wärme zu erzeugen. Für die Erzeugung einer Kilowattstunde (kWh) Wärme werden durchschnittlich 75 Prozent Umgebungswärme und lediglich 25 Prozent Strom aufgewendet.
Wärmepumpen haben eine gute CO2-Bilanz. CO2-neutral läuft die Wärmepumpe übrigens nur, wenn Sie Ökostrom beziehen oder den Strom mit einer Photovoltaikanlage selbst erzeugen. Ein weiterer Vorteil dieser Heiztechnik: Wärmepumpen sind nicht von dem im Klimapaket der Bundesregierung vereinbarten CO2-Preis betroffen, welcher sich von 2022 (30 Euro/ CO2t) auf 2026 (65 Euro/ CO2t) mehr als verdoppeln soll.
Förderfähige Wärmepumpen
Welche Wärmepumpen werden gefördert? Eine Übersicht über alle Wärmepumpenheizungen, die die Vorgaben zur Förderung erfüllen, finden Sie in der BAFA-Liste für förderfähige Wärmepumpen. Für Sie relevant ist in den meisten Fällen die Förderung von Einzelmaßnahmen hinsichtlich einer Modernisierung Ihrer Heizungsanlage. Sie erhalten über die BEG Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Auch im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung für Sanierungen und Neubauten werden alle genannten Wärmepumpenarten gefördert.
Für Warmwasser-Wärmepumpen können Sie ebenfalls Förderung erhalten, jedoch nicht über eine Einzelmaßnahme zur Effizienzsteigerung, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit einem Heizungstausch. Bei der Brauchwasser-Wärmepumpe wird also die Kombination aus Warmwasserbereitung und Heizung gefördert als Begleitmaßnahme zur Förderung erneuerbarer Heizsysteme. Eine Warmwasser-Wärmepumpe alleine wird nicht gefördert.
Wenn Sie im Altbau eine alte Ölheizung oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten möchten und die bestehende Anlage somit komplett ersetzen, erhalten Sie attraktive Förderung. Wer eine Wärmepumpe nachrüsten möchte zur bestehenden Heizungsanlage und die Hybrid-Wärmepumpe weiterhin einen fossilen Energieträger nutzt, hat jedoch keinen Anspruch auf Förderung vom Staat. Demnach ist eine Hybridheizung aus Öl mit Wärmepumpe oder Gas mit Wärmepumpe nicht förderfähig. Eine Wärmepumpe mit Photovoltaik zählt wiederum zu den EE-Hybrid-Wärmepumpen und wird ebenfalls gefördert.
Wärmepumpenförderung und jahreszeitbedinge Raumheizungseffizienz
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, auch ETAs oder ƞs genannt, entscheidet darüber, ob eine Wärmepumpe förderfähig ist oder nicht. Diese wichtige Kennzahl für die Effizienz von Wärmepumpen gibt an, wie viel Primärenergie tatsächlich für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Dabei wird auch die Hilfsenergie, die für die Heizgeräte aufgewendet wird, berücksichtigt. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz löst die Jahresarbeitszahl JAZ bei der Wärmepumpenförderung ab, da sie den tatsächlichen Betrieb von Heizungsanlagen abbildet. Die Förderung für Luftwärmepumpen setzt einen ƞs-Wert von 120 Prozent bei einer Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius voraus, die übrigen förderfähigen Wärmepumpenarten Werte von mindestens 135 Prozent.

Wärmepumpenarten und jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs)
Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpenförderung?
Grundsätzlich kann jeder private Hauseigentümer, der eine Immobilie bewohnt oder vermietet, die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen. Gefördert werden sowohl der Heizungstausch als auch die Erweiterung der Heizungsanlage sowie das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards. Um die Förderung für eine Wärmepumpe im Altbau und Neubau zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen die Geräte nicht nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sondern müssen auch beim Heizsystem zum Einsatz kommen.

Eine Wärmepumpenförderung wird im Bestandsbau genehmigt, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Möchten Sie eine bestehende Heizungsanlage, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, mit einer Wärmepumpe erneuern, so muss der Wärmeerzeuger mindestens zwei Jahre alt sein. Für den Fall, dass Sie eine Wärmepumpe, für die Sie bereits eine Förderung erhalten haben, gegen eine neue Wärmepumpe tauschen wollen, muss das alte Modell mindestens sieben Jahre Laufzeit aufweisen. Ansonsten müssen Sie einen Teil des zuvor genehmigten Zuschusses zurückzahlen. Für die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen von KfW-Effizienzhäusern gibt es keine Mindestanforderungen, die über die allgemeine Marktzulassung hinausgehen. Übrigens sind die Voraussetzungen zur Förderung für Wärmepumpen in jedem Bundesland unterschiedlich. Um eine Förderung zu erhalten, müssen 65 % des Wärmebedarfs durch die Erneuerbaren Energien gedeckt werden – dies gilt auch bundeslandübergreifend.
Förderung einer Wärmepumpe im Altbau
Im Altbau bzw. in Bestandsgebäuden gelten bestimmte Anforderungen zur Förderung einer Wärmepumpenheizung. Um einen Zuschuss zu Ihrer Wärmepumpe zu erhalten, müssen Sie die Erfüllung aller Voraussetzungen nachweisen. Ihr Bosch Fachpartner kann Sie hierbei unterstützen. Auch beraten wir Sie gerne im Vorfeld dabei, die beste Lösung für eine Wärmepumpe im Altbau für Ihr Haus zu finden.
Voraussetzungen im Bestandsgebäude
- Einbau eines Wärmemengenzählers (Messung der Vorlauf-und Rücklauftemperatur der Heizung)
- Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpenheizungen)
- Hydraulischer Abgleich der Heizanlage
- Anpassung der Heizkurve an das jeweilige Gebäude
- Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung im Fall von Sachschäden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Förderung einer Wärmepumpe im Neubau
Eine Förderung für Wärmepumpen oder generell Heizungen im Neubau gibt es, wenn ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Hier ist die aktuelle Vorgabe, die EH-40 mit einem Nachhaltigkeitszertifikat zu erreichen. Hierfür wird ein Fördersatz von lediglich 5 % von der Bundesregierung mit Tilgungszuschuss ausgezahlt. Bei einer Wärmepumpe im Neubau ist im Vergleich zum Altbau ein geringerer Förderkredit möglich.

KfW- und BAFA-Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe
Sie fragen sich, wie Sie für Wärmepumpen Förderung beantragen können? Der Antrag auf Wärmepumpenförderung kann online gestellt werden. Sie können die BAFA-Förderung für Ihre neue Wärmepumpe selbständig über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Um für die KfW-Förderung der Wärmepumpe einen Antrag zu stellen, müssen Sie im Vorfeld die Freigabe von einem Energieeffizienz-Experten erhalten.
Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag beim BAFA und der KfW immer vor dem Einbau der Wärmepumpe, also bereits bevor Sie die Lieferung und Installation des Gerätes vertraglich in Auftrag gegeben haben. Sie können sich Angebote von Fachbetrieben einholen, doch erst nach der Antragstellung auf Förderung für eine Wärmepumpe dürfen Sie die geplanten Maßnahmen umsetzen. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch schon vorher erbracht werden.
Fügen Sie der Antragstellung alle benötigten Dokumente an – Kostenvoranschläge für den Kauf und die Installationsmaßnahmen, aber auch Rechnungen Ihres bisherigen Wärmelieferanten sowie die Fachunternehmererklärung zum Verwendungsnachweis der Wärmepumpe. Nur, wenn alles vollständig ist, kann Ihre Fördersumme berechnet werden. Planen Sie die Installation einer Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe) mit Sondenbohrung, benötigen Sie zusätzlich die Bohrgenehmigung und die notwendigen Versicherungsunterlagen. In der Regel dauern die Bearbeitung und Auszahlung der Förderung anschließend zwischen sechs und acht Wochen. Wenn Sie Zuwendungsbescheid erhalten haben, müssen die Maßnahmen binnen 24 Monaten durchgeführt werden.
Viele unserer Bosch Fachpartner unterstützen Sie gerne beim Beantragungsprozess.
Fragen Sie am besten bei einem Experten in Ihrer Nähe nach.
Mit welcher Förderung Sie in welcher Phase rechnen können, zeigt Ihnen das Förder-Diagramm.
Die Förderung für Wärmepumpen muss immer vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wenn Sie Ihr Bauvorhaben bereits gestartet haben, können Sie nicht mehr von der KfW- oder BAFA-Förderung profitieren. In diesem Fall ist der nachträgliche Steuererlass eine gute Alternative zu den staatlichen Zuschüssen und Krediten über die BEG.
Förderantrag für Wärmepumpen mit Bosch: So geht’s
Erhalten Sie bei Ihrer neuen Wärmepumpe Unterstützung und profitieren Sie von unserem bequemen Bosch Förderservice., über den Sie ganz einfach eine Wärmepumpenförderung beantragen können.

In 3 Schritten zur Förderung
- Heizungsangebot einholen
- Aufnahmebogen zur Förderung downloaden
- Einsenden und fertig! Der Bosch Förderservice prüft eingegangene Anträge derzeit innerhalb von 5 Tagen auf Förderfähigkeit