Förderung für Wärmepumpen 2026
Beim Kauf einer Wärmepumpenheizung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und profitieren deshalb von attraktiven Förderungen. Erfahren Sie bei Bosch, welche staatlichen Förderungen für Wärmepumpen akutell in 2026 gelten, wie hoch die Fördermittel für erneuerbares Heizen ausfallen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Kostenzuschuss zu beantragen. Unser Bosch Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung, um die maximale Auszahlung zu erhalten!
Unverbindliches Angebot anfragen!Bis zu 70 % Förderung für Ihre Bosch Wärmepumpe!
Profitieren Sie von einer attraktiven staatlichen Förderung und heizen Sie Ihr Zuhause zukunftssicher! Die derzeit geltenden Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen Förderquoten von 30 bis 70 Prozent der Investitionskosten vor, die bis auf Weiteres auch in 2026 weiter zur Verfügung stehen. Die genaue Förderhöhe ist abhängig von Heizsystem, Haushaltseinkommen und Umsetzungszeitraum.
30 % Basisförderung
30 % Basisförderung
Für alle Antragsteller, die eine alte fossile Heizung austauschen gegen eine neue Heizungsanlage, die mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien deckt.
20 % Geschwindigkeitsbonus
20 % Geschwindigkeitsbonus
Wer schnell handelt, wird belohnt! Ersetzen Sie eine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung (zum Beispiel ein alter Ölheizkessel oder eine Gasheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt), erhalten Sie den Zusatzbonus.
5 % Effizienzbonus
5 % Effizienzbonus
Extra-Vorteil für besonders effiziente Wärmepumpen, die mit Erdwärme oder natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan) arbeiten.
30 % Einkommensbonus
30 % Einkommensbonus
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro profitieren von noch höheren Zuschüssen!
Gut zu wissen: Auf Beschluss der deutschen Bundesregierung reduziert sich der Geschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ab dem 1. Januar 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozent und entfällt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2037. Die schrittweise Reduzierung dient als Anreiz, frühzeitig auf klimafreundliche Heiztechnologien umzusteigen.
Obwohl diese Regelung aktuell festgelegt ist, können zukünftige politische Entwicklungen oder Anpassungen der Klimaziele zu Änderungen in der Förderlanschaft führen. Es empfiehlt sich daher, dass Sie die Förderbedingungen regelmäßig überprüfen und frühzeitig handeln.
Sichern Sie sich jetzt den maximalen Zuschuss für Ihre Wärmepumpe! Lassen Sie sich einfach kostenlos und unverbindlich von unseren Bosch Heizungsexperten beraten.
Unverbindliches Angebot anfragen!Förderung der Wärmepumpe: Altbau und Neubau
Die BEG ist das übergeordnete Förderprogramm, unter dem alle Zuschüsse und Kredite für Wärmepumpen zusammengefasst sind. Es wird über zwei Institionen abgewickelt: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Seit dem 27. Februar 2024 können Förderanträge für Wärmepumpen gestellt werden. Direkte Zuschüsse für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es nur bei einem Austausch einer Heizung im Bestandsgebäude. Der Heizungtausch wird über den Programmteil BEG (EM) Sanierung mit Einzelmaßnahmen bezuschusst. Bei Neubauten ist nur eine indirekte Förderung über das Erreichen eines Effizienzhausstandards möglich.
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KfW-Förderung im Altbau und Bestandsbau
- Bis zu 70 % Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer
- Maximal 30.000 € an förderfähigen Kosten pro Wohneinheit
- Maximaler Zuschuss bei der Basisförderung bis zu 9.000 € (30 % von 30.000 € förderfähigen Kosten), beim Höchstfördersatz bis zu 21.000 € (70 % von 30.000 € förderfähigen Kosten)
- Kombinierbar mit weiteren Boni (zum Beispiel Geschwindigkeits- und Effizienzbonus)
- Optional: Ergänzungskredit bis 120.000 € für Einzelmaßnahmen (Wohngebäude)
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BAFA-Förderung für begleitende Effizienzmaßnahmen
Diese Zuschüsse gelten nicht für die Wärmepumpe selbst, sondern für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.
- Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen (zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung)
- Grundförderung 15 %, maximal 20 % mit Zusatzmaßnahmen
- Förderfähige Kosten bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
- Mit Sanierungsfahrplan: +5 % iSFP-Bonus
- Beratung durch Energieeffizienz-Experten empfohlen
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KfW-Förderung für Neubauten
- Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)"
- Der Effizienzhaus-40-Standard ist die Mindestanforderung
- Zum Beispiel: Bei Erreichen des EH-40-Standards mit Nachhaltigkeitszertifizierung ist ein Tilgungszuschuss von 5 % der Darlehenssumme möglich
- Je besser der Standard, desto höher die Förderung
- Fokus auf Gesamtgebäude-Effizienz statt einzelne Maßnahme
- Energieeffiziente Heizung, wie eine Wärmepumpe, ist Voraussetzung
Finden Sie mit dem Förderrechner von Bosch schnell und unkompliziert heraus, mit welcher staatlichen Förderung Sie rechnen können.
Bosch Förderservice: Ihr Rundum-Sorglos-Paket
Mit dem Bosch Förderservice sichern Sie sich die maximale Förderung für Ihre neue Wärmepumpe – schnell, sicher und stressfrei! Wir prüfen die Einhaltung der Förderbedingungen und die optimale Kombination aller Fördermittel, tagesaktuell einschließlich regionaler Fördermittel. Als Bevollmächtigte übernehmen wir den gesamten Abwicklungsprozess sowie die Fristenkontrolle für die Förderprogrammen des Bundes (BAFA/KfW) und unterstützen Sie bei Sachverhaltsaufklärungen und Widersprüchen gegenüber dem Fördermittelgeber.
Unser Versprechen: Sollte Ihr Antrag (gemäß KfW-Förderbedingungen Stand 01/2024) bei der KfW trotz Genehmigung durch den Bosch Förderservice abgelehnt werden, übernehmen wir die prognostizierte Fördersumme. Ist Ihr Antrag nicht förderfähig, zahlen Sie nichts. Einfach rundum sicher und garantiert ohne Risiko! Es gelten unsere Garantiebedingungen (PDF 0.1 MB).
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Ihr Vorteil: Fördergarantie mit dem Bosch Förderversprechen
Kein Risiko: Wir garantieren Ihnen Ihre maximale Fördersumme bei Genehmigung!
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Rundum sorglos – wir unterstützen Sie
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung: Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess!
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Einfach Geld sparen – clever investieren
Die anfallenden Servicekosten von 295 Euro zzgl. Mwst. (UVP) werden zum jeweiligen Fördersatz ebenfalls mitgefördert!
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Schnelle Bearbeitung – keine langen Wartezeiten
Ihr Antrag wird vom Bosch Förderservice innerhalb von circa 5 Tagen geprüft und auf Förderfähigkeit kontrolliert.
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Minimaler Arbeitsaufwand – maximaler Vorteil
Nutzen Sie unseren für Sie verkürzten Förderantrag und sparen Sie Zeit und Nerven.
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Top-Beratung durch zertifizierte Bosch Heizungspartner
Unsere Experten beraten Sie kompetent und zuverlässig, damit Sie die bestmögliche Förderung erhalten.
Ihr direkter Kontakt zum Bosch Förderservice
Wärmepumpenförderung beanspruchen – so einfach geht’s:
- Aufnahmebogen ausfüllen für das Förderprogramm
- Kopie des Liefer- und Leistungsvertrags beilegen
- Alle Unterlagen per E-Mail oder Fax an uns senden
Noch Fragen? Ihr regionaler Fachhandwerker oder unser Bosch Fördermittelpartner berät Sie gerne individuell und steht Ihnen über die Kundenhotline telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.
Sichern Sie sich jetzt Ihre neue Bosch Wärmepumpe!
Sichern Sie sich mit einer Propan-Wärmepumpe, die mit dem natürlichen Kältemittel R290 arbeitet, den zusätzlichen Effizienzbonus bei der Förderung. Propan ist ein Kohlenwasserstoff mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial (GWP). Als Kältemittel weist es optimale thermodynamische Eigenschaften für hohe Effizienz auf. R290 wird als zukunftssicher eingestuft und ist aktuell nicht von Verboten bedroht.
Wie beantrage ich die Förderung einer Wärmepumpe?
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Antragstellung
Förderungen werden direkt über das KfW-Kundenportal beantragt. Der Antrag muss immer vor Maßnahmenbeginn gestellt werden! Für jeden Wärmeerzeuger sind separate Anträge erforderlich.
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Vorbereitung
Ein Angebot eines Fachbetriebs mit Prüfung des geplanten Vorhabens sind erforderlich. Stellen Sie eine Kaufanfrage für Ihre gewünschte Wärmepumpe bei Bosch.
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Vertrag prüfen
Der Vertrag sollte eine auflösende Bedingung für den Förderantrag enthalten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Bosch Förderservice oder zuständigen Fachbetrieb.
KfW-Förderung online beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Registrieren oder einloggen: Gehen Sie auf das KfW-Portal, registrieren Sie sich oder melden Sie sich mit Ihrem Account an.
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Antrag starten: Wählen Sie den Zuschuss 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ aus und klicken Sie auf „Antrag stellen“.
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Formular ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch und senden Sie den Antrag ab. Der Bosch Förderservice stellt Ihnen alle notwendigen Informationen und Unterlagen übersichtlich zusammen.
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Förderbescheid erhalten: Nach kurzer Zeit erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem verbindlichen Förderbescheid – dann kann es losgehen! Unsere Fachbetriebe von Bosch stehen bereit, um den professionellen Einbau Ihrer neuen Wärmepumpe schnell und zuverlässig umzusetzen.
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Projektabschluss bestätigen: Nach erfolgreicher Installation durch unser Expertenteam von Bosch erhalten Sie von uns die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese laden Sie anschließend ganz einfach im KfW-Kundenportal hoch – und Ihr Projekt ist offiziell abgeschlossen!
Benötigte Unterlagen für den Förderantrag
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Die 15-stellige Nummer, die Ihnen einer unserer Fachbetriebe von Bosch oder ein Energie-Effizienz-Experte ausstellt.
- Liefer- oder Leistungsvertrag: Der Vertrag über die neue Wärmepumpe als PDF (maximal 10 MB), um die zeitnahe Umsetzung nachzuweisen.
- Grundbuchauszug: Nachweis, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind und der Bonus für selbstgenutztes Wohneigentum gilt.
- Einkommensteuerbescheide: Die letzten beiden Steuerbescheide aller relevanten Personen, um den einkommensabhängigen Bonus zu beantragen.
- Sanierungsfahrplan (iSFP): Sofern vorhanden, eine Kopie des individuellen Sanierungsfahrplans für Ihr Bauvorhaben beifügen.
Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen
Seit dem 01.01.2024 schreibt das novellierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Die Anwendungspflicht dieser Regel ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und soll spätestens ab Mitte 2028 bundesweit für alle greifen.
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Effizienzwerte (ƞs)
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: mind. 145 % bei 35 °C, mind. 125 % bei 55 °C
- Sole- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen: mind. 180 % bei 35 °C, mind. 140 % bei 55 °C
- Luft-Luft-Wärmepumpen: ≥ 181 % (Effizienzklasse A++ oder A+++)
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Jahresarbeitszahl (JAZ)
- Mindest-JAZ: 3,0
- Einbau von Wärmemengen- und separaten Stromzählern erforderlich
- Je höher die JAZ, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe
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Weitere technische Anforderungen
- Hydraulischer Abgleich der Heizanlage
- Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
Anforderungen für spezielle Wärmepumpentypen
| Wärmepumpentyp | Förderanforderungen |
|---|---|
| Erdwärmepumpen |
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| Luftwärmepumpen |
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| Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimaanlagen) |
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| Brauchwasserwärmepumpen |
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Eine detaillierte Planung ist essenziell, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen und eine effiziente Lösung zu finden, egal ob im Altbau oder Neubau. Bosch steht Ihnen mit unserer Expertise als Partner beratend zur Seite. Finden Sie jetzt einen zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Nähe.
Jetzt Installateur finden!Bestehende Gas- oder Ölheizung mit Wärmepumpe kombinieren
Sie können zu Ihrer funktionierenden Öl- oder Gasbrennwertheizung jederzeit eine Wärmepumpe nachrüsten. In diesem Fall wird nur die Wärmepumpenanlage gefördert, sofern diese den 65-Prozent-EE-Anteil des gesamten Wärmebedarfs abdeckt. Eine komplette Förderung für Hybridheizungen gibt es seit dem 15. August 2022 nicht mehr.
Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben: Ab 2029 müssen fossile Heizungsanlagen schrittweise einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen, um weiter betrieben werden zu können.
Unverbindliches Angebot anfragen!Wärmepumpe LIVE – Tag der offenen Tür bei Bosch Home Comfort
Demnächst auch in Ihrer Nähe: Erleben Sie die Bosch Wärmepumpen, Heizungen und Klimageräte live vor Ort und informieren Sie sich im persönlichen Austausch mit Bosch Fachpartnerbetrieben und Bosch Experten!
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FAQ zur Wärmepumpenförderung
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Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es 2026?
Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es 2026?
Privatpersonen können für den Heizungstausch mit einer Wärmepumpe Zuschüsse über die KfW beantragen. Die staatliche Förderung beträgt 30 bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit, was einem Zuschuss von bis zu 21.000 Euro entspricht. Das BAFA fördert weiterhin andere Effizienzmaßnahmen am Gebäude (zum Beispiel Dämmung). Ergänzend dazu gibt es zinsgünstige Kredite, ebenfalls über die KfW, die oft über Ihre Hausbank beantragt werden.
Warum werden Wärmepumpen staatlich gefördert?
Warum werden Wärmepumpen staatlich gefördert?
Wärmepumpen sind umweltfreundliche Heizsysteme und leisten dadurch einen erheblichen Beitrag zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz. Deshalb werden sie vom Staat gefördert. Die Wärmewende zielt darauf ab, erneuerbare Energien so weit auszubauen, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus signifikant reduziert werden.
Wie lange gibt es noch Förderung für eine Wärmepumpe?
Wie lange gibt es noch Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche die Wärmepumpenförderung umfasst, ist im Rahmen des Klimaschutzpaketes derzeit bis zum 31. Dezember 2030 angelegt. Es ist davon auszugehen, dass Wärmepumpen grundsätzlich weiterhin gefördert werden und die Förderung nicht gestoppt wird. Allerdings können sich die spezifischen Konditionen, Förderhöhen und Voraussetzungen jederzeit ändern, insbesondere durch politische Entscheidungen und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen. Wir empfehlen daher, sich stets über die aktuellen Förderbedingungen in den Bundesländern zu informieren.
Kann ich die Förderung einer Wärmepumpe von der Steuer absetzen?
Kann ich die Förderung einer Wärmepumpe von der Steuer absetzen?
Hauseigentümern ist es alternativ zur direkten Bezuschussung möglich, 20 Prozent der Kosten für die Wärmepumpe über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierbei gilt eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 200.000 Euro, was eine maximale Steuerermäßigung von 40.000 Euro über drei Jahre verteilt bedeuten kann. Bei der steuerlichen Förderung ist vorab kein Antrag notwendig. Wichtig: Sie müssen sich entweder für die direkte Förderung (Zuschüsse) oder die steuerliche Förderung entscheiden. Eine Kombination ist nicht möglich. In der Regel kann die direkte Förderung finanziell attraktiver sein.
Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung einer Wärmepumpe?
Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung einer Wärmepumpe?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt typischerweise erst nach erfolgreicher Installation der Wärmepumpe, dem Einreichen aller notwendigen Nachweise und der anschließenden Prüfung und Genehmigung durch die Förderstelle. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen und variiert je nach Arbeitslast der Förderbehörde und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Es ist ratsam, einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen.
Werden Eisspeicher mit Wärmepumpe gefördert?
Werden Eisspeicher mit Wärmepumpe gefördert?
Bei einer Eisspeicherheizung sind die beteiligten Anlagenkomponenten als Teil des förderfähigen Wärmepumpensystems berücksichtigungsfähig. Das bedeutet, dass die Sole-Wasser-Wärmepumpe und der Solar-Luft-Absorber förderfähig sind. Der Eisspeicher selbst ist ebenfalls Bestandteil der förderfähigen Investitionskosten für die Wärmequellenanlage und wird somit indirekt über die Förderung des Gesamtsystems mitbezuschusst.
Wird der Kühlbetrieb einer Wärmepumpe staatlich gefördert?
Wird der Kühlbetrieb einer Wärmepumpe staatlich gefördert?
Wärmepumpen können nicht nur heizen, sondern auch kühlen. Eine Wärmepumpe als Klimaanlage einzusetzen, ist im Sommer eine praktische Alternative zu einem herkömmlichen Klimagerät. Die staatliche Förderung für Wärmepumpen konzentriert sich primär auf deren Heizfunktion zur Verbesserung der Energieeffizienz im Winter. Auch zusätzliche Komponenten wie eine passive Kühlstation sind förderfähig, sofern sie integraler Bestandteil des geplanten Wärmepumpensystems sind. Bei vielen modernen Modellen ist eine Kühlfunktion bereits standardmäßig integriert.
Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?
Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?
Seit dem 1. Januar 2023 werden sogenannte Gas-Hybridheizungen und damit auch Gaswärmepumpen nicht mehr im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Da Gaswärmepumpen mit mechanischem Antrieb (Gasmotor) oder thermischem Antrieb (Absorption/Adsorption) weiterhin einen fossilen Brennstoff wie Erdgas oder Flüssiggas nutzen, passen sie nicht mehr in die aktuelle Förderstrategie für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Wer eine gasbetriebene Wärmepumpe installieren möchte, muss die Kosten vollständig selbst tragen, da die staatlichen Zuschüsse und Boni für andere Wärmepumpentypen hier komplett entfallen.