
Gesetzgebung und Förderung
Der Umstieg auf erneuerbare Energien mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz §14a
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das Gebäudeenergiegesetz. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung oder in unserer Infobroschüre (PDF, 1.9 MB).
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Starke Unterstützung vom Staat.
Der Staat fördert die Wärmewende. Er beteiligt sich mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten an der Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung.
Pro Wohneinheit sind maximal 30.000 Euro Investitionskosten für den Heizungstausch förderfähig. Diese Summe setzt sich aus einer maximalen Basisförderung von 9.000 Euro und einem Höchstfördersatz von 21.000 Euro zusammen. Für die zweite bis sechste Wohnheinheit sind jeweils 15.000 Euro – und für jede weitere Wohneinheit mit 8.000 Euro Investitionskosten förderfähig.
Was ändert sich in der Antragsstellung?
Die Förderung für den Heizungstausch (mit Ausnahme Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen) kann man seit 2024 bei der KfW beantragen. Die Antragsstellung für Privatpersonen, die Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit sind, erfolgt auf dem Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit dem 27. Februar 2024. Seit dem 28.05.2024 steht die Förderung auch für Eigentümerinnen und Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur Verfügung.
Die Förderung für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) sowie für Investitionszuschüsse für Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen ist beim BAFA zu beantragen.
Lesen Siehier die Pflichtinformationen vor dem Einbau einer Heizung mit fossilen Brennstoffen!
Bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 € wird in den meisten Fällen die neue Förderbedingung empfohlen.
Hinweis: Die Förderkredite der KfW stehen allen Haushalten bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro zur Verfügung.

KfW-Zuschussantrag leicht gemacht
Nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe für den KfW-Zuschussantrag, um schnell und einfach alle erforderlichen Informationen zusammenzustellen und Ihren Antrag reibungslos einzureichen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
Das sollten Sie wissen:
Alle vor dem 01.01.2024 installierten Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, genießen Bestandsschutz bis Ende 2044. Bestehende Heizungen dürfen in Betrieb bleiben. Defekte Heizungen können repariert werden. Wer aber in eine neue Heizung investiert, muss dies nachhaltig tun.
Das GEG gilt seit dem 01.01.2024. Eine sichere Option ist es, wenn Sie sich beim Einbau einer neuen Heizung ab sofort für eine Heizungsanlage entscheiden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
- Wärmenetzanschluss
- Wärmepumpe
- Gasförmige/ flüssige Biomasse
- Wärmepumpe Hybrid
- Solarthermie Hybrid
- Fossiler Brennstoff + Split-Klimagerät
Ob das GEG in Ihrer Region greift, ist abhängig davon, ob die Wärmeplanung in Ihrer Kommune abgeschlossen wurde.
Können Sie zukünftig noch Gas- und Ölheizungen einbauen?
Sollten Sie im Zeitraum von 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eine Gas- oder Ölheizung einbauen, gilt folgende Bioanteil-Pflicht zu berücksichtigen:
- Ab 2029: 15 %
- Ab 2035: 30 %
- Ab 2040: 60 %
Sie können Ihre hybridfähige Gas- oder Ölheizung jederzeit um einen erneuerbaren Energieanteil erweitern, um die EE 65 %-Pflicht zu erfüllen. Der EE 65 %-Anteil ist verpflichtend, sollte die kommunale Wärmeplanung zum Zeitpunkt der Antragsstellung abgeschlossen sein. Es besteht eine Übergangsfrist von 5 Jahren – siehe Ausnahme und Sonderregelung.
Vor Einbau einer Anlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffe betrieben wird, hat eine verpflichtende Beratung zu erfolgen.
Erfahren Sie mit Hilfe des Heizungswegweiser, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind und warum es sinnvoll sein kann, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen.

Gut aufgestellt mit Bosch.
Die Öl-/Gas-Brennwertgeräte von Bosch können mit 100 Prozent Green Fuel oder 20 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Sie erfüllen bereits heute die Bio-Pflicht.
Gemeinden in der Pflicht: Abschluss der kommunalen Wärmeplanung.
Das neue GEG greift erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Jede Gemeinde muss einen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln. Ob hierbei ein Fernwärme-, oder Wasserstoffnetz oder eine individuelle Umsetzung des EE65% durchgeführt wird, ist darin wesentlicher Bestandteil. Die kommunale Wärmeplanung ist für alle Kommunen verpflichtend. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen. Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern haben für ihre Planung bis Mitte 2028 Zeit.

Für Neubauten in Neubaugebieten deren Bauantrag nach dem 01.01.2024 gestellt werden, gilt grundsätzlich die Einhaltung von EE65 %. Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt das Verfahren wie bei einer Bestandsimmobilie.
Ausnahme und Sonderregelungen.
- Beim Austausch einer bestehenden Heizung, können Sie maximal fünf Jahre eine rein fossile Heizung installieren, die dann mit einer erneuerbaren Komponente ergänzt wird.
- Sollte es sich beim Austausch um eine Gasetagenheizung in einem Mehrfamilienhaus handeln, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
Hinweis: Der Vermietende darf nur einen Teil der Kosten für die neue Heizung auf die monatliche Kaltmiete umlegen: maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.
Das Energiewirtschaftsgesetz §14a
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sorgt seit 1935 dafür, dass Deutschland sicher und kostengünstig mit Strom und Gas versorgt wird. Es setzt auf erneuerbare Energien und regelt die Energieversorgung durch den Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur. Das Ziel: eine zuverlässige, umweltfreundliche und effiziente Energieversorgung für alle.
Was regelt der § 14a des EnWG?
Der § 14a EnWG, gültig seit dem 01.01.2024, bringt wichtige Änderungen für die Energiebranche. Netzbetreiber dürfen künftig steuernd eingreifen, um bei hoher Auslastung die Stabilität des Stromnetzes zu sichern. Das betrifft besonders Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Seit 2024 sind Smart-Meter-Gateways und Steuerboxen verpflichtend. Die Netzbetreiber tragen die Verantwortung und können Anmeldungen für steuerbare Verbrauchereinrichtungen nur in Ausnahmefällen ablehnen.
Betroffene Stromverbraucher und steuerbare Geräte:
Einfacher Anschluss für Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen
Verantwortung des Netzbetreibers
Beste Begleitung für Ihre Bedürfnisse.
Einfach zukunftssicher: Lösungen von Bosch.
Für Bosch ist Multi-Technologie der beste Weg, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Dazu setzt Bosch auf Wärmepumpen, Hybridlösungen – und auf zukunftssichere Gas- und Ölheizungen.

Einfach nachhaltig – Wärmepumpen von Bosch.
Die Wärmepumpen von Bosch erfüllen die 65-Prozent-EE-Vorgabe des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bieten Ihnen maximale Zukunftssicherheit.

Hybrid Ready – Vorbereitet für 65 Prozent erneuerbare Energien.
Die Gas- und Öl-Brennwertgeräte von Bosch sind „Hybrid Ready“. Das heißt: Sie können mit einem Hybrid-Anschluss- Set und einer Wärmepumpe kombiniert und zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu sind keine zusätzlichen Modernisierungsmaß- nahmen am Brennwertgerät notwendig.
Hybrid- und Wärmepumpenlösungen von Bosch

Luft-Wasser-Wärmepumpe Compress 5800/ 6800i AW
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- Eine neue Ära der Lautstärke und Nachhaltigkeit mit unserer leisesten Wärmepumpe, betrieben mit dem natürlichen Kältemittel R290
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- Platzsparende Installation der Außeneinheit, energiesparende elektrische Systemlösung

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- Ideal für die Modernisierung von Gasheizungen
- Einfach und komfortabel zu bedienen
- Leise im Betrieb

Das Planungstool Wärmepumpe
In unserem Planungstool Wärmepumpe finden Sie im Fall der Auswahl einer Wärmepumpen-Hybridheizung eine Orientierungshilfe zu den Erfüllungskriterien des GEG für Wärmepumpen-Hybridheizungen.