Förderung für eine Gasheizung
Wird eine neue Gasheizung staatlich gefördert? Die kurze Antwort lautet nein – mit einer Ausnahme. Wir erklären, was seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt, welche Komponenten weiterhin bezuschusst werden, wie sich die Heizungsförderung zusammensetzt und was das Gebäudemodernisierungsgesetz für neue Gasheizungen bedeutet.
Bosch Förderservice nutzen!Werden Gasheizungen gefördert?
Nein. Seit dem 15. August 2022 zählen gasbetriebene Wärmeerzeuger nicht mehr zu den förderfähigen Heizungsanlagen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das gilt für Gas-Brennwertgeräte ebenso wie für Gas-Hybridheizungen und unabhängig davon, ob das Gerät auf eine spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist. Auch die frühere Förderkategorie „Renewable Ready” für entsprechend vorbereitete Gas-Brennwertgeräte besteht nicht mehr.
Förderfähig sind dagegen einzelne Komponenten, die zu den begünstigten Heizungsanlagen zählen:
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen, auch als Teil eines Hybridsystems
- Biomasseanlagen
- Anschluss an ein Wärmenetz
Bezuschusst wird dabei die jeweilige Anlage, nicht das Gesamtsystem und nicht der Gaskessel. Wer also eine Gasheizung mit einer Solarthermieanlage kombiniert, kann für die Solaranlage eine Förderung beantragen – für die Gasheizung nicht.
Jetzt Bosch Förderservice nutzen!Wie sich die Heizungsförderung zusammensetzt
Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neu gefasste Förderrichtlinie. Die Heizungsförderung läuft über die KfW (Zuschuss 458) und setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stehen dabei nur selbstnutzenden Eigentümern zu; Vermieter erhalten die Grundförderung.
| Bestandteil | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % bis Ende 2026 | für jede förderfähige Heizungsanlage |
| Klimagteschwindigkeitsbonus | 16 %, sinkend | Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist; nur selbstnutzende Eigentümer |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen |
- Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Nur für die unterste Einkommensgruppe – ein zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 Euro – sind bis zu 80 Prozent möglich.
- Die förderfähigen Kosten betragen für die erste Wohneinheit 28.000 Euro; der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit hinzu. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Betrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft aus. Anträge bis zum 31. Januar 2027 erhalten noch 16 Prozent. Danach sinkt der Satz halbjährlich um vier Prozentpunkte: ab Februar 2027 auf 12 Prozent, ab August 2027 auf acht, ab Februar 2028 auf vier – ab August 2028 entfällt er vollständig.
- Die Grundförderung wird ab Februar 2027 aufgeteilt: 15 Prozent Grundförderung plus 15 Prozent Wertschöpfungsbonus für Anlagen mit nachgewiesenem EU-Ursprung.
- Der Einkommensbonus ist dreistufig gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen bei der Berechnung fiktiv um 10.000 Euro reduziert.
Für Gasheizungen ist keiner dieser Bestandteile anwendbar – weder die Grundförderung noch einer der Boni. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt, wenn eine alte Heizung durch eine neue Gasheizung ersetzt wird: Er setzt voraus, dass eine förderfähige Anlage an ihre Stelle tritt. Ergänzend möglich ist ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 120.000 Euro über die Hausbank, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro.
Der Antrag ist vor Beauftragung der Maßnahme über das KfW-Kundenportal zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Richtlinie.
Stand: Oktober 2026.
Steuerliche Absetzbarkeit
Zwei Wege sind zu unterscheiden:
- § 35c EStG – energetische Sanierungsmaßnahmen. Alternativ zur Förderung lassen sich 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen. Die begünstigten Ausgaben sind auf 200.000 Euro begrenzt, die maximale Steuerermäßigung beträgt damit 40.000 Euro. Ein Antrag ist nicht erforderlich; die Geltendmachung erfolgt über die Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist selbstgenutztes Wohneigentum und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen nach der Verordnung zu § 35c EStG.
- § 35a EStG – Handwerkerleistungen. Unabhängig davon lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen – begrenzt auf die Lohnanteile, mit einem jährlichen Höchstbetrag und nur bei unbarer Zahlung. Materialkosten sind nicht begünstigt.
In beiden Fällen gilt: Wer für dieselbe Maßnahme eine Förderung in Anspruch nimmt, kann sie nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Welcher Weg günstiger ist, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater – bei förderfähigen Anlagen ist die direkte Zuschussförderung in der Regel attraktiver.
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 gilt wieder die freie Wahl der Heiztechnik. Entfallen sind:
- die Anforderung, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen
- die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung
- das Betriebsverbot für alte Heizkessel
- die Kopplung der Heizungsvorgaben an die kommunale Wärmeplanung
Neu hinzugekommen ist dafür die Quote für biogene Brennstoffe nach § 43 GModG. Wer eine Gasheizung neu einbaut, muss einen steigenden Anteil der Wärme aus biogenen Quellen erzeugen – etwa aus Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. Die Einzelheiten der Grüngasquote sollen in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Muss eine Heizung wegen eines irreparablen Ausfalls kurzfristig ersetzt werden, sieht das Gesetz eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vor. Unverändert bleibt das Ziel, dass ab 2045 klimaneutral geheizt werden soll.
Für die Planung ist dabei ein Punkt entscheidend: Diese Quote lässt sich alternativ über eine Solarthermieanlage erfüllen. Daraus ergibt sich eine Konstellation, die die Investitionsentscheidung beeinflusst – die Solaranlage ist förderfähig und deckt zugleich die kommende Quote ab. Voraussetzung ist ein Wärmeerzeuger mit Speicheranschluss; bei einer Gas-Kombitherme ohne Speicher ist diese Lösung nicht umsetzbar.
Stand: Oktober 2026. Da sich die Rahmenbedingungen weiterentwickeln, prüft der Bosch Förderservice den jeweils aktuellen Stand; die verbindlichen Konditionen veröffentlicht die KfW in ihren Programmmerkblättern. In vier Stufen steigt die Quote wie folgt:
| Heizenergieverbrauch | Mindestanteil |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 Prozent |
| 1. Januar 2030 | 15 Prozent |
| 1. Januar 2035 | 30 Prozent |
| 1. Januar 2040 | 60 Prozent |
Alternative: Wärmepumpe oder Hybridlösung
Wenn Sie ohnehin vor einem Heizungstausch stehen, lohnt der Vergleich: Eine Wärmepumpe ist förderfähig, eine Gasheizung nicht. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 70 Prozent verschiebt das die Wirtschaftlichkeitsrechnung erheblich – auch gegenüber der in der Anschaffung günstigeren Gasheizung.
Einen Zwischenweg bietet die Hybridheizung: Eine vorhandene oder neue Gasbrennwertheizung lässt sich um eine Wärmepumpe ergänzen. Gefördert wird dabei die Wärmepumpe, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt; der Gaskessel bleibt außen vor.
Der Bosch Förderservice
Von der Antragstellung über die Kommunikation mit den Förderinstitutionen bis zum Genehmigungslauf: Der Bosch Förderservice übernimmt die Abwicklung und prüft, welche Förderung für Ihr Vorhaben in Betracht kommt – einschließlich regionaler Förderprogramme.
Zum Bosch FörderserviceFAQ zur Förderung von Gasheizungen
Wird eine Gas-Hybridheizung gefördert?
Wird eine Gas-Hybridheizung gefördert?
Das Gesamtsystem nicht. Förderfähig ist die Wärmepumpe beziehungsweise die Solarthermieanlage als eigenständige Komponente, sofern sie die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Für den Gaskessel besteht keine Förderung.
Was war „Renewable Ready"?
Was war „Renewable Ready"?
Eine Förderkategorie der früheren BEG für Gas-Brennwertgeräte, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet waren. Die Kategorie ist mit dem Ende der Gasförderung im August 2022 entfallen.
Kann ich für den Austausch einer alten Gasheizung gegen eine neue Gasheizung eine Förderung erhalten?
Kann ich für den Austausch einer alten Gasheizung gegen eine neue Gasheizung eine Förderung erhalten?
Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass die alte fossile Heizung durch eine förderfähige Anlage ersetzt wird – etwa eine Wärmepumpe, eine Biomasseanlage oder einen Anschluss ans Wärmenetz. Wird wieder mit Gas geheizt, entfällt er ebenso wie die Grundförderung.
Gibt es regionale Förderprogramme für Gasheizungen?
Gibt es regionale Förderprogramme für Gasheizungen?
Einzelne Bundesländer, Kommunen und Energieversorger legen eigene Programme auf, deren Bedingungen sich von der Bundesförderung unterscheiden können. Ob für Ihren Standort etwas in Betracht kommt, prüft der Bosch Förderservice mit.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Förderantrag?
Welche Unterlagen benötige ich für einen Förderantrag?
Für die Heizungsförderung über die KfW sind das üblicherweise: die Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Fachbetrieb oder Energieberater ausstellt, der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, ein Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis sowie – für den Einkommensbonus – die Einkommensteuerbescheide. Der Bosch Förderservice stellt die Unterlagen zusammen.