Hochwasser-Unterstützung durch Bosch

Hochwasser-Unterstützung:

500 € Zuschuss für Ihre neue Heizung von Bosch!

Hochwasserhilfe: Erneuern Sie Ihre Heizungsanlage mit Bosch

Einige Teile Deutschlands sind bzw. waren aktuell vom Hochwasser betroffen. Keller und Hauswirtschaftsräume wurden von Wasser überflutet, so dass Wärmeerzeuger zerstört wurden.

Aufgrund von Produkthaftungsgründen ist es nicht gestattet, beschädigte Heizungsanlagen eigenständig zu reparieren. Dies liegt daran, dass nicht sichergestellt werden kann, dass die Anlagen nach der Instandsetzung fehlerfrei und sicher betrieben werden können. In dieser schwierigen Zeit möchten wir den direkt Betroffenen Hilfe anbieten: den Austausch der beschädigten Heizungsanlage.

Unsere Unterstützung im Überblick:

  • 500 Euro Erstattung: Beim Einbau einer Bosch Wärmepumpe, eines Gas- oder Öl-Brennwertgerätes oder einer Hybridanlage erstatten wir Ihnen 500 Euro.

  • Priorisierte Lieferung: Zusätzlich sichern wir Ihnen eine bevorzugte Lieferung des Auftrags zu. Kontaktieren Sie einfach Ihren Fachhandwerker, um die Priorisierung bei Bosch zu aktivieren.

Unkomplizierte Registrierung:

Für Ihre Teilnahme benötigen wir lediglich einen offiziellen Nachweis über den Hochwasserschaden, beispielsweise eine Bestätigung Ihrer Versicherung oder einen behördlich ausgestellten Hochwasser-Schadensnachweis zusätzlich benötigen wir die Kopie der Rechnung Ihres Bosch Heizsystems (Bitte schwärzen Sie Ihre Beträge).
Alle relevanten Informationen sind kompakt in unserem Flyer (PDF 0.2 MB) zusammengefasst.

Hochwasser-Unterstützung: Online-Registrierung

* = Pflichtfeld

Hinweis: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Vorgangs von der Bosch Thermotechnik GmbH, Postfach 1309, 73243 Wernau (Bosch Deutschland) erhoben, verarbeitet, genutzt werden. Ich bin mit einer diesbezüglichen Kontaktaufnahme per E-Mail und/oder Telefon einverstanden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Bosch Thermotechnik GmbH widerrufe

Teilnahmebedingungen:

  • Die Aktion ist auf die installierten Heizungsanlagen in den vonHochwasser betroffenen PLZ-Gebieten in Deutschland beschränkt.
  • Pro installiertem Wärmeerzeuger von Bosch darf die Hochwasser-Unterstützung nur einmal eingelöst werden.
  • Der Hochwasserschaden muss durch ein offizielles Dokument nachgewiesen werden (Dokument der Versicherung oder behördlich ausgestellter Hochwasser-Schadensnachweis).
  • Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
  • Bosch Mitarbeiter sind von der Aktion ausgeschlossen.
  • Der Bosch Wärmeerzeuger muss im Aktionszeitraum eingebaut und über die Rechnung des Installateurs nachgewiesen werden.
  • Der Antrag muss fristgerecht im Aktionszeitraum eingereichtwerden.