„Wärmepumpe LIVE“ – Bosch Home Comfort lädt zum Tag der offenen Tür am 11. Juli in Kaiserslautern ein
250-Euro-Wertgutschein* sofort mitnehmen
- Am 11. Juli, 12 bis 16 Uhr, Mailänder Str. 2, 67657 Kaiserslautern
- Wärmepumpen live vor Ort erleben und von der Beratung der Bosch Profis und Installationsfachbetrieben aus der Region profitieren
- Besucherinnen und Besucher erhalten 250-Euro-Wertgutschein* auf eine Wärmepumpe
Wernau – Die Heiztechnikmarke Bosch Home Comfort lädt am 11. Juli in ihrem Trainingszentrum in Kaiserslautern zum Tag der offenen Tür ein. Interessierte Endkundinnen und Endkunden haben dort von 12 bis 16 Uhr die Möglichkeit, sich von ausgewählten Fachpartnern aus der Region und Bosch Profis zu Wärmepumpen persönlich beraten zu lassen.
Bosch Home Comfort macht die Wärmepumpe rundum erlebbar
Ob Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe oder Luft-Luft-Wärmepumpe: beim Tag der offenen Tür in Kaiserslautern ermöglicht Bosch den Blick auf die gesamte Bandbreite sowie Einsatzgebiete der verschiedenen Wärmepumpenmodelle. Expertinnen und Experten der Heiztechnikmarke halten Fachvorträge zum Thema Wärmepumpen und geben Antworten zu den Themen Technik, Aufstellort und Lautstärke sowie Kosten und Effizienz von Wärmepumpen. Wer sich neben Wärmepumpen auch für Split-Klimageräte interessiert, kann vor Ort die Gelegenheit nutzen, sich die Geräte anzusehen und sich umfassend zu informieren.
Anmeldung kostenlos
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Eine Vorab-Registrierung ist jedoch erforderlich.
Hinweis zum 250-Euro-Wertgutschein
Endkundinnen und Endkunden können sich vor Ort für den Wertgutschein registrieren, wenn sie nach der Beratung durch einen Bosch Partner ein unverbindliches Angebot für eine Bosch Wärmepumpe anfragen. Der Wertgutschein wird mit der Beauftragung einer Wärmepumpen-Installation durch einen Bosch Fachpartner gültig.
*Wichtig: Für den Fall, dass Endkundinnen oder Endkunden die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nutzen, mindert die Inanspruchnahme des Wertgutscheins die förderfähigen Gesamtausgaben und ist vom Antragsteller oder der Antragstellerin gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen. Soweit nach Abzug des Wertgutscheins die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben nicht (mehr) erreicht ist, führt dies zu einer Minderung der Fördersumme. Soweit andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden, kann die Inanspruchnahme des Wertgutscheins auch auf die jeweilige Förderung Auswirkung haben und ist gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen.