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Öl- oder Gasheizung: Ein Vergleich mit Vor- und Nachteilen

Ein Paar unterhält sich am Küchentisch mit einem Heizungsinstallateur

Öl- und Gasheizungen stellen nach wie vor den größten Teil der Zentralheizungen in Deutschland. Wer seine alte Anlage ersetzt, steht damit vor der Frage, welcher der beiden Energieträger die bessere Wahl ist – und seit der Reform der Heizungsförderung auch vor der Frage, ob eine dritte Option nicht wirtschaftlicher wäre. Wir zeigen Ihnen, worin sich Öl- und Gasheizungen technisch unterscheiden, wie sie bei Kosten und CO₂-Emissionen abschneiden, was die aktuelle Gesetzeslage vorgibt und worauf es beim Umrüsten von Öl auf Gas ankommt.

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Ölheizung und Gasheizung im technischen Vergleich

Technisch verbinden Öl- und Gasheizungen viele Gemeinsamkeiten. Beide benötigen ähnlich viel Platz, arbeiten mit einem zusätzlichen Warmwasserspeicher und sind auf eine geeignete Abgasführung angewiesen. Mit der Brennwerttechnik haben beide ihre höchste Entwicklungsstufe erreicht: Sie nutzen zusätzlich die Kondensationswärme aus dem Abgas. Auf dem Bild sehen Sie links eine wandhängende Gasheizung (Gastherme) und rechts eine bodenstehende Ölheizung.

Ölheizung und Gasheizung im Vergleich

Die Unterschiede liegen vor allem in vier Punkten:

  • Brennstoffversorgung: Ölheizungen benötigen immer einen Öltank – im Einfamilienhaus üblicherweise rund 2.000 Liter, mit entsprechendem Platzbedarf und Vorschriften zum Aufstellraum. Bei Gasheizungen ist ein Tank nur dann erforderlich, wenn kein Anschluss ans Gasnetz möglich ist; dann kommt ein Flüssiggastank infrage.
  • Bauform: Ölheizungen sind ausschließlich bodenstehend erhältlich. Gasheizungen gibt es zusätzlich als wandhängende Geräte – die Gasthermen. Das erweitert die Möglichkeiten beim Aufstellort erheblich, etwa in Wohnungen oder Häusern ohne Keller.
  • Leistungsregelung: Ölbrenner arbeiten in der Regel zweistufig, moderne Gasbrenner dagegen modulierend über einen weiten Bereich. Ölheizungen springen dadurch häufiger an, und Altanlagen sind häufiger überdimensioniert.
  • Brennstoffbeschaffung: Erdgas wird kontinuierlich geliefert und abgerechnet. Heizöl muss bestellt werden, und der Preis schwankt im Jahresverlauf erheblich – der Bestellzeitpunkt wird damit zu einem eigenen Kostenfaktor.

CO₂-Emissionen im Vergleich

Heizöl verursacht je Kilowattstunde rund ein Drittel mehr CO₂ als Erdgas. Das wirkt sich unmittelbar auf die Kosten aus: Seit 2021 wird auf fossile Brennstoffe ein CO₂-Preis erhoben, den die Versorger auf den Brennstoffpreis aufschlagen. Bis 2026 war er gesetzlich festgelegt; ab 2027 bildet er sich im europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr am Markt.

Beide Techniken lassen sich durch die anteilige Beimischung biogener Brennstoffe sowie durch die Kombination mit erneuerbaren Energien ergänzen – etwa eine Gasheizung mit Solar. Der verbleibende Anteil fossiler Verbrennung bleibt davon unberührt.

Beide Heizungen verbrennen einen fossilen Energieträger und verursachen damit CO₂-Emissionen. Die Mengen unterscheiden sich allerdings:

Erdgas Heizöl
CO₂ je Kilowattstunde rund 201 g rund 266 g
Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch rund 4,0 t rund 5,3 t

Emissionsfaktoren nach Umweltbundesamt. Die tatsächlichen Werte hängen von der Zusammensetzung des Brennstoffs ab.

Und die Wärmepumpe? Warum die Frage heute weiter reicht

Wer vor einem Heizungstausch steht, sollte eine dritte Option in die Rechnung aufnehmen – aus einem Grund, der sich nicht über Brennstoffpreise abbilden lässt.

Öl- und Gasheizungen sind beide nicht förderfähig. Nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude zählen sie nicht zu den begünstigten Heizungsanlagen, auch nicht in Kombination mit erneuerbaren Energien.

Eine Wärmepumpe ist förderfähig: Beim Austausch einer fossilen Heizung sind derzeit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich – zusammengesetzt aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und einkommensabhängigem Bonus. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit entspricht das einem Zuschuss von bis zu 22.400 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist dabei genau auf diesen Fall zugeschnitten: Er greift, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, die mindestens 20 Jahre alt ist. Er sinkt allerdings ab Februar 2027 halbjährlich und entfällt ab August 2028.

Ein Zwischenweg ist die Hybridlösung: Eine vorhandene oder neue Gasbrennwertheizung lässt sich um eine Wärmepumpe ergänzen. Gefördert wird dann die Wärmepumpe, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt; der Gaskessel bleibt außen vor. Ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude infrage kommt, hängt vom Dämmstandard, den vorhandenen Heizflächen und dem erforderlichen Vorlauftemperaturniveau ab. Moderne Geräte erreichen inzwischen auch bei 55 °C Vorlauftemperatur hohe Effizienzklassen und sind damit für den Bestand mit Heizkörpern geeignet.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgibt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz umbenannt und in zentralen Punkten neu gefasst hat.

Entfallen sind:

  • die Anforderung, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen
  • das Betriebsverbot für alte Heizkessel, das bislang nach 30 Jahren griff
  • die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung
  • die Kopplung der Vorgaben an die kommunale Wärmeplanung

Es gilt damit wieder die freie Wahl der Heiztechnik – eine Öl- oder Gasheizung darf eingebaut werden.

Hinzugekommen ist die Quote für biogene Brennstoffe nach § 43 GModG. Wer eine Öl- oder Gasheizung neu einbaut, muss einen steigenden Anteil der Wärme aus biogenen Quellen erzeugen: ab 1. Januar 2029 zehn Prozent, ab 2030 fünfzehn, ab 2035 dreißig und ab 2040 sechzig Prozent. Die Anforderung lässt sich alternativ durch die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer Biomasse-Hybridheizung erfüllen.

Muss eine Heizung wegen eines irreparablen Ausfalls kurzfristig ersetzt werden, sieht das Gesetz eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vor.

Stand: September 2026.

Von Öl auf Gas umrüsten: Arbeiten und Ablauf

Wenn Sie von Öl auf Gas umstellen möchten, ist zuerst die Gasversorgung zu klären. Erkundigen Sie sich beim örtlichen Netzbetreiber, ob ein Gasanschluss möglich ist, was er kostet und wie die Vertragsbedingungen aussehen. Je weiter die Versorgungsleitung entfernt liegt, desto aufwendiger wird es. Ein Flüssiggastank kann dann eine Alternative sein – prüfen Sie dabei alle Optionen, etwa Kauf gegenüber Miete, bevor Sie sich vertraglich binden.

Ist die Versorgung gesichert, läuft der Austausch in vier Schritten:

  1. Rückbau der Altanlage: Anschlüsse trennen, alten Ölkessel und Öltank ausbauen. Für Restöl gibt es in den seltensten Fällen eine Erstattung.
  2. Fachgerechte Entsorgung von Kessel und Tank.
  3. Einbau der neuen Gasheizung – weil Öl- und Gasheizungen dieselbe Infrastruktur im Haus nutzen, lassen sich die vorhandenen Anschlüsse für Hydraulik und Elektrik in der Regel weiterverwenden.
  4. Anpassung der Abgasführung: Für Brennwerttechnik ist eine kondensatbeständige Leitung mit Kondensatablauf erforderlich.

Kalkulieren Sie für Rückbau, Entsorgung und Gasversorgung einen eigenen Kostenblock zusätzlich zum Gerät und dessen Einbau.

Öl oder Gas – und wann keines von beidem?

Gasheizung gegenüber Ölheizung

Vorteile

  • Etwas günstiger in der Anschaffung
  • Geringere CO₂-Emissionen je Kilowattstunde und damit ein kleinerer Anteil des CO₂-Preises
  • Kein Tank erforderlich, sofern ein Netzanschluss besteht
  • Auch wandhängend erhältlich, dadurch flexibler im Aufstellort
  • Modulierender Betrieb über einen weiten Leistungsbereich

Nachteile

  • Abhängig von einem Gasanschluss oder einem Flüssiggastank
  • Machbarkeit und Kosten des Anschlusses können den Ausschlag geben

Ölheizung gegenüber Gasheizung

Vorteile

  • Standortunabhängig, kein Netzanschluss erforderlich
  • Bevorratung möglich, dadurch unabhängig vom Lieferzeitpunkt

Nachteile

  • Höhere CO₂-Emissionen je Kilowattstunde
  • Öltank erforderlich – Platzbedarf und Vorschriften zum Aufstellraum
  • Geringere Flexibilität durch Bestellvorgang und Preisschwankungen
  • Nur bodenstehend erhältlich
  • In der Regel zweistufige statt modulierender Leistungsregelung

Und die Wärmepumpe?

  • Als einzige der drei Optionen förderfähig – bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Keine CO₂-Emissionen am Gebäude; die Bilanz hängt vom bezogenen Strom ab
  • Kein Brennstoffanschluss, kein Tank, keine Abgasführung
  • Setzt allerdings geeignete Heizflächen und einen entsprechenden Gebäudezustand voraus

Steht die Wahl allein zwischen Öl und Gas, spricht vieles für die Gasheizung – vorausgesetzt, die Gasversorgung lässt sich zu vertretbaren Kosten herstellen. Steht dagegen ohnehin ein Heizungstausch an, gehört die Wärmepumpe in die Rechnung, weil die Förderung den Kostenvergleich deutlich verschiebt. Welche Lösung für Ihr Gebäude passt, beurteilt ein Fachbetrieb anhand der konkreten Gegebenheiten.

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Zur Referenz

FAQ zum Thema Öl- oder Gasheizung

Gibt es ein Verbot von Ölheizungen?

Nein. Das frühere Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre waren, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 entfallen – ebenso die Anforderung, den Wärmebedarf anteilig über erneuerbare Energien zu decken. Neu eingebaute Ölheizungen unterliegen dafür ab 2029 der Quote für biogene Brennstoffe.

Wann lohnt es sich, von Öl auf Gas umzurüsten?

Der naheliegende Zeitpunkt ist der ohnehin anstehende Austausch der alten Ölheizung. Lässt sich eine Gasversorgung zu vertretbaren Kosten herstellen, sprechen die geringeren Emissionen und der niedrigere CO₂-Preis-Anteil für die Gasbrennwertheizung. Weil in diesem Moment aber auch die Förderung für eine Wärmepumpe zur Verfügung stünde, sollte der Dreifachvergleich Teil der Entscheidung sein.

Was passiert mit dem alten Öltank?

Er wird beim Umstieg ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Für verbliebenes Restöl gibt es in der Regel keine Erstattung – insbesondere nicht bei älteren Tanks. Der freiwerdende Raum lässt sich anschließend anderweitig nutzen.

Kann ich eine Ölheizung mit erneuerbaren Energien kombinieren?

Ja, etwa mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe im Hybridbetrieb. Gefördert wird dabei ausschließlich die regenerative Komponente, nicht der Ölkessel.

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