Ein Paar befindet sich im Umzug während auf der Terrasse eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu sehen ist.

Was ist eine EVU-Sperre?

Eine EVU-Sperre verhindert, dass Wärmepumpen zu Spitzenlastzeiten Strom verbrauchen. Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) richtet für Wärmepumpen eine Sperrzeit ein. Diese Wärmepumpen arbeiten mit Strom zum günstigen Wärmepumpentarif. In dieser Sperrzeit schaltet das EVU die Wärmepumpe ab. So entlastet es das Stromnetz. Bosch erklärt Ihnen alles zur Bedeutung der EVU-Sperre. Sie erfahren, wie Sie Ihre Heizung so planen, dass es trotzdem immer angenehm warm bleibt.

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Wieso gibt es die EVU-Sperre?

Bei der EVU-Sperre handelt es sich um eine Sperrzeit. Während dieser Zeit unterbindet das EVU die Stromaufnahme durch die Wärmepumpe. Das entlastet das Stromnetz bei Bedarf in Spitzenlastzeiten. Beziehen elektrische Verbraucher mehr Strom aus dem Netz, als die Kraftwerke bereitstellen, sinkt die Netzfrequenz ab. Sowohl Verbraucher als auch Kraftwerke benötigen jedoch eine möglichst gleichbleibende Frequenz. Im schlimmsten Fall fallen Kraftwerke aus und verursachen einen Stromausfall.

Die EVU-Sperre wirkt dem entgegen. Sie schaltet Wärmepumpen zu Spitzenlastzeiten ab, die günstigen Wärmepumpenstrom beziehen. Diese Abschaltzeiten liegen für gewöhnlich am Morgen, Mittag und Abend, wenn der Stromverbrauch besonders hoch ist.

Die EVU-Abschaltung der Wärmepumpen erfolgt mittels Rundsteuertechnik: Der Energieversorger sendet ein Impulssignal, welches die Netzspannung überlagert. Ein der Wärmepumpe vorgeschalteter Rundsteuerempfänger erkennt dieses Signal und schaltet die Wärmepumpe ab. Am Ende der Sperrzeit wird die Wärmepumpe so auch wieder eingeschaltet.

Ihr Stromversorger darf Ihre Wärmepumpe bis zu dreimal täglich für jeweils bis zu zwei Stunden abschalten, insgesamt also für maximal sechs Stunden am Tag. Auf jede Abschaltphase muss dabei eine Heizphase folgen, die mindestens ebenso lang dauert.

So funktioniert die EVU-Sperre der Wärmepumpe

Die zeitlich begrenzte EVU-Abschaltung der Wärmepumpen erfolgt mittels Rundsteuertechnik. Der Energieversorger sendet ein Impulssignal, welches die Netzspannung überlagert. Vor der Wärmepumpe ist ein Rundsteuerempfänger geschaltet. Diese Empfangseinheit im Zählerschrank erkennt das eintreffende Steuersignal über das Stromnetz und gibt die Befehle direkt an die Wärmepumpe weiter. Daraufhin schaltet sie sich ab. Am Ende der Sperrzeit schaltet sie sich wieder ein.

Ihr Stromversorger darf Ihre Wärmepumpe bis zu dreimal täglich für jeweils bis zu zwei Stunden abschalten. Insgesamt schaltet er maximal sechs Stunden am Tag ab. Auf jede Abschaltphase folgt eine Heizphase. Diese dauert mindestens ebenso lang.

Geld sparen dank Wärmepumpentarif

Ihr Stromversorger darf Ihre Wärmepumpe nur dann mit einer EVU-Sperre versehen und ausschalten, wenn Sie einen Wärmepumpentarif nutzen. Dieser setzt voraus, dass ein separater Stromzähler den Stromverbrauch misst. Der Tarif ist meist rund zehn Cent je Kilowattstunde günstiger als ein regulärer Stromtarif. So betreiben Sie die Wärmepumpe deutlich günstiger. Der Tarif ähnelt dem bekannten Niedertarif für Nachtstrom. Dieser ermöglicht in Zeiten geringer Stromnachfrage günstigere Preise. So lässt sich die Wärmepumpe deutlich günstiger betreiben. Im Gegenzug stimmen Sie mit der Unterzeichnung des Tarifvertrags zu. Das Energieversorgungsunternehmen darf dann Ihre Wärmepumpe bei Bedarf abschalten. Ein Tarifschaltgerät stellt sicher, dass die Abrechnung gemäß der jeweils gültigen Tarifzeiten erfolgt.

Neue Regel für Wärmepumpen: Drosselung statt Sperre

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Wärmepumpen die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Netzbetreiber dürfen die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen nur noch auf mindestens 4,2 kW reduzieren. Eine Komplettabschaltung ist nicht mehr erlaubt. So bleibt die Funktion der Wärmepumpe auch während Lastspitzen gewährleistet. Sie versorgt weiterhin Warmwasser oder Grundwärme.

Die neue Drosselregelung betrifft alle Neuanlagen, die ab 2024 in Betrieb genommen wurden. Für Bestandsanlagen mit Wärmepumpenstrom gelten hingegen noch übergangsweise die alten EVU-Sperrzeiten. Ab 2029 greifen automatisch die neuen Vorgaben. Anlagen ohne Sondertarif genießen Bestandsschutz und dürfen auch weiterhin nicht zwangsweise abgeschaltet oder gedrosselt werden.

Das alte EVU-Modell ist finanziell attraktiver für Verbraucher. Das neue stärkt jedoch die Netzsicherheit. Es ersetzt starre Sperrzeiten durch flexible Steuerung und sichert so das Stromnetz der Zukunft, selbst bei wachsender Zahl von Wärmepumpen und E-Autos.

Merkmal EVU-Sperre vor 2024 EVU-Sperre ab 2024
Eingriff durch Netzbetreiber Komplette Abschaltung möglich (bis 3×/Tag, je 2 h) Nur Drosselung auf mind. 4,2 kW (nur im Notfall)
Voraussetzung und Verpflichtung Nur bei vergünstigtem Wärmepumpenstromtarif Steuerbarkeit für alle neuen Anlagen verpflichtend (ohne Sperrzeiten)
Vorteil für Betreiber Günstiger Wärmepumpenstromtarif (Arbeitspreis pro kWh reduziert) Reduzierte Netzentgelte (fixer Rabatt, unabhängig vom kWh-Verbrauch)
Geltung und Übergang Für Bestandsanlagen vor 2024 mit Tarif (bis Ende 2028) Ab 2024 für Neuanlagen (ab 2029 für alle)

Modulierende Wärmepumpen nutzen Invertertechnik, um ihre Leistung flexibel und intelligent an den aktuellen Bedarf anzupassen. Das spart Strom. Die Anlage reduziert die Verdichterleistung oder senkt die Vorlauftemperatur, anstatt sich vollständig ein- und auszuschalten.

Der richtige Umgang mit Sperrzeiten bei Wärmepumpen

Damit Ihre Wohnräume trotz EVU-Sperre immer angenehm warm bleiben, planen Sie die Heizungsanlage entsprechend. Dimensionieren Sie Wärmepumpe und Speichersystem auf die Sperrzeiten aus. Da eine Wärmepumpe während der Sperrzeiten keine Wärme produziert, entnimmt das Heizsystem diese dem Pufferspeicher. Die Wärmepumpe lädt den Pufferspeicher während der Heizphasen thermisch auf. Anschließend gibt er während der Abschaltzeiten die gespeicherte Heizwärme an das Heizsystem ab. Dafür erreicht der Pufferspeicher bereits zu Beginn der Sperrzeit seine Solltemperatur. Legen Sie die Wärmepumpe mit entsprechend höherer Heizleistung aus, damit sie den Speicher in den verfügbaren Heizphasen vollständig laden kann.

Fußbodenheizungen bieten eine weitere Möglichkeit, die EVU-Sperre zu überbrücken. Diese arbeiten mit niedriger Vorlauftemperatur. Dadurch arbeitet die Wärmepumpe effizienter. Zugleich fungiert der Fußboden als Wärmespeicher. Er nimmt einen Teil der Heizwärme auf und gibt diese über eine große Fläche langsam an den Raum ab. So bemerken Sie nicht, dass die Wärmepumpe abgeschaltet ist.

Alternativ stellt ein elektrischer Heizstab die benötigte Wärme bereit, wenn der Einsatz eines Pufferspeicher oder einer Fußbodenheizung nicht umsetzbar ist. Dieser verbraucht allerdings deutlich mehr Energie als eine Wärmepumpe. Er bezieht sie zudem zum regulären Strompreis. Dadurch sinkt die Energieeffizienz des Heizsystems. Alternativ überbrückt auch eine Brennwerttherme für Gas oder Heizöl die Sperrzeit.

Sperrzeitfaktor berechnen

Wenn Sie einen Pufferspeicher zur Überbrückung der EVU-Sperre nutzen, weist Ihre Wärmepumpe eine entsprechend höhere kW-Leistung auf. Denn die Wärmepumpe beheizt während der Heizphasen nicht nur die Wohnräume, sondern lädt auch den Pufferspeicher wieder auf.

Um herauszufinden, wie viel zusätzliche Leistung die Anlage bereitstellen muss, berechnen Sie den sogenannten Sperrzeitfaktor. Die Formel zur Berechnung lautet: 24 h / (24 h – Sperrzeit).

Schaltet Ihr Energieversorger Ihre Wärmepumpe also für die maximal zulässigen sechs Stunden pro Tag ab, dann ergibt sich daraus: 24 h / (24 h – 6 h) = 1,33. Die Leistung Ihrer Wärmepumpe muss also um ein Drittel höher sein, als wenn keine Sperrzeit vorgesehen wäre.

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Kann ich die EVU-Sperre umgehen?

Der Netzbetreiber darf Ihre Wärmepumpe rechtens mehrmals täglich bei Bedarf abstellen. Dies entlastet das Stromnetz. Allerdings nur, wenn sie vor 2024 installiert wurde. Sie umgehen die EVU-Sperre legal, indem Sie den Wärmepumpentarif kündigen und Ihre Anlage auf normalen Haushaltsstrom umstellen. Jedoch verzichten Sie dann auf den günstigeren Stromtarif.

Beachten Sie dabei die Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags und kalkulieren Sie potenziell höhere Heizkosten ein. Zudem ist es erforderlich, Ihre Wärmepumpe beim Netzbetreiber als normale Verbrauchseinrichtung anzumelden. Ein qualifizierter Elektriker nimmt eine Änderung der Zählerschaltung vor.

Besonders attraktiv ist diese Umstellung auf normalen Hausstrom, wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen. Die PV-Anlage erzeugt den Strom für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe selbst mit Solarzellen. Dadurch ist ein separater Wärmepumpentarif ohnehin meist überflüssig.

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FAQ zum Thema EVU-Sperre

Was ist die Bedeutung von EVU?

Was ist der EVU-Kontakt?

Sind die Sperrzeiten fix, wenn sie über eine Zeitschaltuhr realisiert werden?

Warum zeigt meine Wärmepumpe dauerhaft die Meldung „EVU-Sperre“ an?

Wie lässt sich die EVU-Sperre am sinnvollsten kompensieren?

Ist die EVU-Sperre schädlich für die Wärmepumpen-Anlage?